Verfahrensgebiet
Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von ca. 709 ha.
Verfahrensdaten
Verfahrensart | vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 709 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 195 |
Anzahl der Flurstücke | ca. 950 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Stadt Kirtorf, Gemeinde Antrifttal |
Beteiligte Gemarkungen | Ober-Gleen, Ohmes, Kirtorf, Arnshain, Heimertshausen |
Finanzierung
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u. a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.
Die Ausführungskosten werden gefördert über:
- Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
- Zuschüsse der Europäischen Union (EU)
Ziele des Verfahrens
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Die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft sind zu verbessern. Das Wegenetz ist an veränderte Ansprüche der Landwirtschaft anzupassen und zersplitterter Grundbesitz zu größeren Eigentumsflächen zusammen zu legen.
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Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind umzusetzen. Durch Einbringung von Landschaftselementen wird die Kulturlandschaft ökologisch aufgewertet und ggf. die Erosionsgefahr gemindert.
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Das Fließgewässer "Ohmena" soll naturnah umgestaltet und Uferrandstreifen ausgewiesen werden.
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Bodenverbessernde Maßnahmen, Maßnahmen der Dorferneuerung sowie Maßnahmen zur Förderung der Tourismusinfrastruktur und des Erholungswertes der Landschaft können gefördert werden.