Holzstall Vordergrund, dahinter ein Dorf

Kirtorf - Ober-Gleen

Das Flurbereinigungsgebiet beinhaltet die Flächen der Gemarkung Ober-Gleen, welche sich nicht im Flurbereinigungsverfahren Kirtorf-Alsfeld B 62 befinden. Teilbereiche der Gemarkung Heimertshausen befinden sich ebenfalls im Verfahrensgebiet. Ausgeschlossen vom Verfahren sind die Waldflächen im Süden der Gemarkung sowie die Ortslage.

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Verfahrensgebiet

Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von ca. 709 ha.

Verfahrensdaten

Verfahrensart vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 709 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 195
Anzahl der Flurstücke ca. 950
Beteiligte Gemeinde/Stadt Stadt Kirtorf, Gemeinde Antrifttal
Beteiligte Gemarkungen Ober-Gleen, Ohmes, Kirtorf, Arnshain, Heimertshausen

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u. a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

Ziele des Verfahrens

  • Die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft sind zu verbessern. Das Wegenetz ist an veränderte Ansprüche der Landwirtschaft anzupassen und zersplitterter Grundbesitz zu größeren Eigentumsflächen zusammen zu legen.

  • Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind umzusetzen. Durch Einbringung von Landschaftselementen wird die Kulturlandschaft ökologisch aufgewertet und ggf. die Erosionsgefahr gemindert.

  • Das Fließgewässer "Ohmena" soll naturnah umgestaltet und Uferrandstreifen ausgewiesen werden.

  • Bodenverbessernde Maßnahmen, Maßnahmen der Dorferneuerung sowie Maßnahmen zur Förderung der Tourismusinfrastruktur und des Erholungswertes der Landschaft können gefördert werden.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Einleitende Informationen 2011
Anordnungsbeschluss 30.09.2011
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 11.04.2012
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 21.12.2015
Feststellung der Wertermittlung 15.09.2021
Abfindungswunschtermin  
Abfindungsvereinbarung  
Allgemeiner Besitzübergang  
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes  
Eintritt des neuen Rechtszustandes  
Berichtigung der öffentlichen Bücher  
Schlussfeststellung

Verfahrensleitung

Timo Karl
Telefon:+49(611) 535 - 1470
E-Mail: timo.karl@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Dieter Stoppok
Telefon: +49(611) 535 - 1452
E-Mail: dieter.stoppok@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft Kirtorf – Ober-Gleen
c/o Amt für Bodenmanagement Fulda
Washingtonallee 1

36041 Fulda

Telefon: +49(611) 535 - 1000
E-Mail: info.afb-fulda@hvbg.hessen.de

Vorsitzender: Herr Wilfried Boss

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