Verfahrensgebiet
Das Flurbereinigungsverfahren Michelstadt - Steinbuch wurde auf Antrag der Stadt Michelstadt vom 21.03.2005 durch Beschluss des Amtes für Bodenmanagement Heppenheim – Flurbereinigungsbehörde - vom 9. November 2005 gem. § 86 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG), als vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren für die Gemarkung Steinbuch und für Teile der Gemarkungen Steinbach, Rehbach und Michelstadt die Flurbereinigung angeordnet und das Flurbereinigungsgebiet festgestellt.
Das Verfahrensgebiet hat eine Fläche von rd. 504 ha, davon sind ca. 130 ha Wald. Die Grenzen der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sind auf der Gebietskarte, die Anlage zu diesem Beschluss ist, mit einem grünen bzw. orangefarbenen Streifen kenntlich gemacht.
Verfahrensdaten
Verfahrensart |
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 504 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 500 |
Anzahl der Flurstücke | ca. 1200 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Stadt Michelstadt |
Beteiligte Gemarkungen | Michelstadt, Rehbach, Steinbach, Steinbuch |
Finanzierung
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten (§ 104 FlurbG) und Ausführungskosten (§ 105 FlurbG).
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Gutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme:
Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss von 76% an den förderfähigen Ausführungskosten. Der Eigenanteil der Teilnehmergemeinschaft an diesen Kosten beträgt somit 24 %.
Die Ausführungskosten werden gefördert über:
- Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
- Zuschüsse der Europäischen Union (EU)
Ziele des Verfahrens
Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um
- eine erforderliche Neuordnung des Grundbesitzes durchzuführen. Der landwirtschaftliche Grundbesitz ist teilweise zersplittert; eine Zusammenlegung von Eigentums- und insbesondere Pachtflächen zu größeren Bewirtschaftungseinheiten wird erforderlich.
- eine langfristige Erhaltung und Pflege der typischen Odenwälder Kulturlandschaft zu sichern
- die Infrastruktur der Gemarkung und die Wettbewerbsfähigkeit der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe zu verbessern
- die Erschließung der land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücke durch Ergänzung und Ausbau des vorhandenen Wegenetzes zu verbessern
- die Nachteile für die allgemeine Landeskultur, die durch den Ausbau von land- und forstwirtschaftlichen Wegen entstehen, zu beseitigen
- das Eigentum und die Unterhaltung einzelner Wege und Gewässer öffentlich-rechtlich zu regeln und soweit nötig in das Eigentum der Stadt Michelstadt zu überführen
- Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie Maßnahmen zum Schutz der Gewässer zu fördern
- Maßnahmen der Dorferneuerung und im Bereich des Fremdenverkehrs zur Verbesserung der Lebensverhältnisse durchzuführen