Verfahrensgebiet
Zum Verfahrensgebiet gehören alle in ihm liegenden Grundstücke. Diese werden im Flurbereinigungsbeschluss und in Änderungsbeschlüssen einzeln aufgeführt und nachrichtlich in Gebietskarten dargestellt. Die Beschlüsse und Gebietskarten finden Sie unter "Downloads".
Verfahrensdaten
Verfahrensart | Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 2424 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 730 Ordnungsnummern |
Anzahl der Flurstücke | 3607 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Gemeinden Alheim, Knüllwald, Malsfeld, Morschen |
Beteiligte Gemarkungen | Altmorschen, Beiseförth, Binsförth, Heina, Konnefeld, Neumorschen, Niederbeisheim, Wichte, Heinebach |
Finanzierung
Unternehmensträger ist die DB Netz AG (Anteil an Verfahrens- und Ausführungskosten)
Land Hessen (verbleibenden Verfahrenskosten)
Teilnehmergemeinschaft Morschen (Eigenanteil: 21% an verbleibenden Ausführungskosten, Darlehenstilgung wurde durch die Gemeinden Morschen und Malsfeld übernommen)
Bund, Land Hessen und EU (Zuschuss 79% an verbleibenden Ausführungskosten)
Ziele des Verfahrens
Für den Bau der Neubaustrecke Hannover-Würzburg wurden in der Gemeinde Morschen ländliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch genommen. Die hierfür benötigten Flächen konnten von der DB Netz AG nicht ausnahmslos frei erworben werden, sodass ohne Flurbereinigung eine Enteignung erforderlich würde.
Darüber hinaus entstanden durch das Unternehmen Durchschneidungen wirtschaftlich zusammenhängender Flächen, ebenso wurden vorhandene Gewässer und bestehende Wegeverbindungen unterbrochen.
Ziel des Flurbereinigungsverfahrens ist es, den durch das Unternehmen eintretenden Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen. Weiteres Ziel ist, die durch das Unternehmen für die allgemeine Landeskultur entstehenden Nachteile durch Neueinteilung der Grundstücke unter Schaffung eines den Erfordernissen entsprechenden Wege-, Straßen- sowie Gewässernetzes zu vermeiden oder zumindest zu mildern, und dabei auch die rechtlichen Verhältnisse zu regeln, wie z.B. die sich durch den Bahnbau ergebenden dinglichen Belastungen zu ordnen.
Durch die Anlage der Neubaustrecke entstanden erhebliche Eingriffe in die Natur und Landschaft. Durch Vornahme bodenschützender, bodenverbessernder und landschaftsgestaltender Maßnahmen sollen diese Eingriffe ausgeglichen und die Landschaftsstruktur erhalten werden.
Die Ortslagen wurden in das Verfahren einbezogen, da die katastertechnischen Unterlagen der Ortskerne nicht den heutigen Erfordernissen entsprachen.
Neben den unternehmensbedingten Zielen sollen auch im erforderlichen Umfang Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Förderung der allgemeinen Landeskultur und Landentwicklung durchgeführt werden. Aufgrund der vorliegenden Besitzstruktur sind auch bodenordnerische Maßnahmen sinnvoll, um Größe und Form der Grundstücke an neuzeitliche Produktionsbedingungen anzupassen. Das vorhandene Wege- und Gewässernetz entspricht teilweise nicht den Anforderungen eines modernen ländlichen Verkehrs. Neben der erforderlichen Schaffung und Befestigung neuer Wirtschaftswege müssen vorhandene verlegt, zweckmäßiger geführt, verbreitert oder befestigt werden.