Große Brücke über eine Senke

Morschen

Morschen ist eine Gemeinde im Schwalm-Eder-Kreis in Hessen.

Lesedauer:4 Minuten

Verfahrensgebiet

Zum Verfahrensgebiet gehören alle in ihm liegenden Grundstücke. Diese werden im Flurbereinigungsbeschluss und in Änderungsbeschlüssen einzeln aufgeführt und nachrichtlich in Gebietskarten dargestellt. Die Beschlüsse und Gebietskarten finden Sie unter "Downloads".

Verfahrensdaten

Verfahrensart Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 2424 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 730 Ordnungsnummern
Anzahl der Flurstücke 3607
Beteiligte Gemeinde/Stadt Gemeinden Alheim, Knüllwald, Malsfeld, Morschen
Beteiligte Gemarkungen Altmorschen, Beiseförth, Binsförth, Heina, Konnefeld, Neumorschen, Niederbeisheim, Wichte, Heinebach

Finanzierung

Unternehmensträger ist die DB Netz AG (Anteil an Verfahrens- und Ausführungskosten)
Land Hessen (verbleibenden Verfahrenskosten)
Teilnehmergemeinschaft Morschen (Eigenanteil: 21% an verbleibenden Ausführungskosten, Darlehenstilgung wurde durch die Gemeinden Morschen und Malsfeld übernommen)
Bund, Land Hessen und EU (Zuschuss 79% an verbleibenden Ausführungskosten)

Ziele des Verfahrens

Für den Bau der Neubaustrecke Hannover-Würzburg wurden in der Gemeinde Morschen ländliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch genommen. Die hierfür benötigten Flächen konnten von der DB Netz AG nicht ausnahmslos frei erworben werden, sodass ohne Flurbereinigung eine Enteignung erforderlich würde.
Darüber hinaus entstanden durch das Unternehmen Durchschneidungen wirtschaftlich zusammenhängender Flächen, ebenso wurden vorhandene Gewässer und bestehende Wegeverbindungen unterbrochen.

Ziel des Flurbereinigungsverfahrens ist es, den durch das Unternehmen eintretenden Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen. Weiteres Ziel ist, die durch das Unternehmen für die allgemeine Landeskultur entstehenden Nachteile durch Neueinteilung der Grundstücke unter Schaffung eines den Erfordernissen entsprechenden Wege-, Straßen- sowie Gewässernetzes zu vermeiden oder zumindest zu mildern, und dabei auch die rechtlichen Verhältnisse zu regeln, wie z.B. die sich durch den Bahnbau ergebenden dinglichen Belastungen zu ordnen.

Durch die Anlage der Neubaustrecke entstanden erhebliche Eingriffe in die Natur und Landschaft. Durch Vornahme bodenschützender, bodenverbessernder und landschaftsgestaltender Maßnahmen sollen diese Eingriffe ausgeglichen und die Landschaftsstruktur erhalten werden.

Die Ortslagen wurden in das Verfahren einbezogen, da die katastertechnischen Unterlagen der Ortskerne nicht den heutigen Erfordernissen entsprachen.

Neben den unternehmensbedingten Zielen sollen auch im erforderlichen Umfang Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Förderung der allgemeinen Landeskultur und Landentwicklung durchgeführt werden. Aufgrund der vorliegenden Besitzstruktur sind auch bodenordnerische Maßnahmen sinnvoll, um Größe und Form der Grundstücke an neuzeitliche Produktionsbedingungen anzupassen. Das vorhandene Wege- und Gewässernetz entspricht teilweise nicht den Anforderungen eines modernen ländlichen Verkehrs. Neben der erforderlichen Schaffung und Befestigung neuer Wirtschaftswege müssen vorhandene verlegt, zweckmäßiger geführt, verbreitert oder befestigt werden.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Flurbereinigungsbeschluss 19.07.1984
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 16.09.1985
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 15.05.2000
Feststellung der Wertermittlung 07.11.2003
Abfindungswunschtermin 2004 - 2011
Abfindungsvereinbarung 2004 - 2011
Allgemeiner Besitzübergang 20.07.2004 (Gemarkung Heina)
03.07.2006 (Gemarkungen Wichte, Niederbeisheim)
07.07.2008 (Gemarkung Binsförth)
07.07.2011 (Gemarkungen Neumorschen, Beiseförth, Altmorschen, Konnefeld, Heinebach)
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 22.03.2018
Eintritt des neuen Rechtszustandes 28.08.2018
Berichtigung der öffentlichen Bücher  
Schlussfeststellung

Sachbearbeitung

Christian Neubauer
Telefon: +49(611)535-2173
E-Mail: christian.neubauer@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft Morschen
c/o Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)
Hans-Scholl-Straße 6

34576 Homberg (Efze)

Telefon: +49(611)535-2000
E-Mail: info.afb-homberg@hvbg.hessen.de

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