Verfahrensgebiet
Das Verfahrensgebiet umfasst einen Teilbereich im Südwesten der Gemarkung Schwickartshausen. Aus nordöstlicher in südwestliche Richtung verläuft der Laisbach durch das Verfahrensgebiet, an dem zwischen der Ortslage bis zur Gemeindegrenze Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt werden sollen. Die Landschaft ist hügelig und ist sowohl durch Acker- und Grünlandnutzung geprägt. Das Verfahren hat eine Gesamtgröße von ca. 43 Hektar.
Verfahrensdaten
Verfahrensart | Flurbereinigung nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 43 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 40 |
Anzahl der Flurstücke | ca. 106 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Stadt Nidda |
Beteiligte Gemarkungen | Schwickartshausen |
Finanzierung
Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z.B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Das Flurbereinigungsverfahren wird durch den Maßnahmenträger finanziert, soweit die Kosten von ihm verursacht wurden.
Die ggf. darüber hinausgehenden Ausführungskosten werden von der Teilnehmergemeinschaft getragen. Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzflächen mit einem allgemeinen Zuschuss von 55 bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU).
Ziele des Verfahrens
Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um Maßnahmen der Landentwicklung, insbesondere Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung und der naturnahen Entwicklung von Gewässern, durchzuführen. Landnutzungskonflikte sollen aufgelöst werden.
Durch das Verfahren sollen die Voraussetzungen zur Flächenbereitstellung zur Realisierung von Uferrandstreifen entlang des Laisbachs geschaffen werden.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, notwendige Maßnahmen im gemeinschaftlichen Interesse, wie z.B. Agrarstrukturverbesserungen durchzuführen.