Verfahrensgebiet
Die Gemarkung Unter-Schmitten befindet sich im Unteren Vogelsberg. Der größte Teil des flachen Berglandes ist nur inselartig bewaldet und wird mit seinem hohen Grünlandanteil überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Die Nidda durchquert die Gemarkung aus Nordost nach Südwest. Sie bildet einen Geländeeinschnitt und ist von flachen ehemaligen Auen umgeben.
Das Verfahren beinhaltet hauptsächlich Teile der Gemarkung Unter-Schmitten, kleine Teile der Gemarkungen Rabertshausen II und Ober-Schmitten und hat eine Gesamtgröße von etwa 254 Hektar.
Verfahrensdaten
Verfahrensart |
Flurbereinigung nach § 1 FlurbG |
Verfahrensgröße |
ca. 254 ha |
Anzahl der Beteiligten |
ca. 204 |
Anzahl der Flurstücke |
ca. 930 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt |
Stadt Nidda |
Beteiligte Gemarkungen |
Unter-Schmitten, Rabertshausen II, Ober-Schmitten |
Finanzierung
Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z.B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die Ausführungskosten werden von der Teilnehmergemeinschaft getragen. Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzflächen mit einem allgemeinen Zuschuss in Höhe von 55 bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bunde und des Landes Hessen sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU).
Ziele des Verfahrens
In der Gemarkung Nidda – Unter-Schmitten wurde mit Beschluss vom 26.08.1991 ein Flurbereinigungsverfahren nach § 1 FlurbG eingeleitet. Ein Teilbereich des Verfahrensgebiets im Auenbereich der Nidda wurde als beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren Nidda – Unter-Schmitten Uferrandstreifen Z1954 (Verfahrensablauf s. https://hvbg.hessen.de/Z1954 ) fortgeführt zur Ausweisung von Uferrandstreifen und im Jahr 2018 schlussfestgestellt.
ln dem darüber hinaus bestehenden Verfahrensgebiet liegt das Hauptziel weiterhin darin, die Produktions- und Arbeitsbedingungen insbesondere durch die Zusammenlegung des zersplitterten Grundbesitzes und Vergrößerung der Wirtschaftseinheiten zu verbessern. Damit einhergehend wird die Anlage eines weitmaschigen Wege- und Gewässernetzes und Ausweisung von Uferrandstreifen entlang der Ulfa und des Landwirtsgrabens erzielt. Zudem soll die Erhaltung der typischen Kulturlandschaft im Übergangsbereich Wetterau-Vogelsberg sowie Sicherung und Verbesserung des Naturhaushaltes erfolgen.