Brücke über Bach

Nidderau-Uferrandstreifen

Die Stadt Nidderau liegt im nordwestlichen Teil des Main-Kinzig-Kreises.

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Verfahrensgebiet

Die Stadt Nidderau liegt im nordwestlichen Teil des Main-Kinzig-Kreises und wird von der Nidder durchquert. Die Landschaft ist leicht hügelig und wird überwiegend als Grünland genutzt.
Das Verfahren umfasst Teile der Gemarkung Heldenbergen und der Gemarkung Windecken. Durch beide Gemarkungen verläuft die Nidder, welche renaturiert werden soll.
Das Verfahren hat eine Gesamtgröße von ca. 46 Hektar.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Flurbereinigung nach § 86 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 46 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 75
Anzahl der Flurstücke ca. 200
Beteiligte Gemeinde / Stadt Stadt Nidderau
Beteiligte Gemarkungen Heldenberg, Windecken

Finanzierung

Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z.B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Das Flurbereinigungsverfahren wird durch den Maßnahmenträger finanziert, soweit die Kosten von ihm verursacht wurden.
Die ggf. darüber hinausgehenden Ausführungskosten werden von der Teilnehmergemeinschaft getragen. Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzflächen mit einem allgemeinen Zuschuss von 55 bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU).

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um die Voraussetzungen zur Realisierung von Renaturierungsmaßnahmen an der Nidder zu schaffen.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, notwendige Maßnahmen im gemeinschaftlichen Interesse, wie z.B. Agrarstrukturverbesserungen, Maßnahmen der Dorferneuerung durchzuführen. Der landwirtschaftliche Grundbesitz ist teilweise zersplittert, eine Zusammenlegung von Eigentums- und Pachtflächen zu größeren Bewirtschaftungseinheiten ist erforderlich.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Flurbereinigungsbeschluss 06.09.2018
1. Änderungsbeschluss 06.11.2023
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 06.02.2019
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan  
Feststellung der Wertermittlung  
Abfindungswunschtermin  
Abfindungsvereinbarung  
Allgemeiner Besitzübergang  
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes  
Eintritt des neuen Rechtszustandes  
Berichtigung der öffentlichen Bücher  
Schlussfeststellung

Verfahrensleitung

Claudia Kaiser
Telefon: +49 (611) 535-7312
E-Mail: claudia.kaiser@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Susanne Hecht
Telefon: +49 (611) 535-7305
E-Mail: susanne.hecht@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Nidderau-Uferrandstreifen
c/o Amt für Bodenmanagement Büdingen
Bahnhofstraße 33
63654 Büdingen

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