Verfahrensgebiet
Zum Verfahrensgebiet gehören alle in ihm liegenden Grundstücke. Diese werden im Flurbereinigungsbeschluss und in Änderungsbeschlüssen einzeln aufgeführt und nachrichtlich in Gebietskarten dargestellt. Die Beschlüsse und Gebietskarten finden Sie unter "Downloads".
Verfahrensdaten
Verfahrensart | Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße | 301 ha |
Anzahl der Eigentumsverhältnisse | 168 |
Anzahl der Flurstücke | 874 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Niederaula |
Beteiligte Gemarkungen | Kerspenhausen, Mengshausen |
Finanzierung
Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation wie z. B. den Kosten für Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z. B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft. Die Ausführungskosten werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich in diesem Verfahren mit einem allgemeinen Zuschuss von 83 % an den förderfähigen Ausführungskosten.
Die Ausführungskosten werden gefördert über:
Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
Zuschüsse der Europäischen Union (EU)
In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von 560.000 € an Ausführungskosten genehmigt worden.
Ziele des Verfahrens
Sind dem Flurbereinigungsbeschluss zu entnehmen.