Verfahrensgebiet
Der Untersuchungsraum liegt in der naturräumlichen Haupteinheit 231 Reinheimer Hügelland. Das Reinheimer Hügelland ist eine sanftwellige Hügellandschaft mit markanten Basaltkuppen am nördlichen Rand des Odenwaldes. Die im Wesentlichen waldfreie lössbedeckte Landschaft liegt in einer Höhe zwischen 140 und 280 m über Normal Null.
Siehe Gebietskarte mit Flurstücken.
Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von ca. 146 ha.
Verfahrensdaten
Verfahrensart | Kombiniertes Verfahren nach § 87 in Verbindung mit § 1 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 146 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 105 Ordnungsnummern |
Anzahl der Flurstücke | 391 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Stadt Ober-Ramstadt |
Beteiligte Gemarkungen | Wembach |
Finanzierung
Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ist ein Unternehmensträger beteiligt (hier Hessen Mobil), werden die Kosten von diesem durch Zahlung einer Verfahrenskostenpauschale je ha der anrechenbaren Fläche getragen (derzeit 750 €/ha).
Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z. B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft. Die Ausführungskosten werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen.
Kosten für Maßnahmen, die durch das Vorhaben des Unternehmensträgers verursacht worden sind, muss der Unternehmensträger (hier Hessen-Mobil) tragen.
Für Maßnahmen die unabhängig vom Vorhaben des Unternehmensträgers durchgeführt werden beteiligen sich die öffentlichen Hände in Abhängigkeit von der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzfläche mit einem allgemeinen Zuschuss von 55 bis zu 75 % an den förderfähigen Ausführungskosten. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU).
Ziele des Verfahrens
Ziel und Zweck des Flurbereinigungsverfahrens ist die Flächenbereitstellung für den Neubau der Entlastungsstraße Wembach-Hahn (B 426) einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Die Trasse der geplanten B 426 zerschneidet das vorhandene Wegenetz sowie die landwirtschaftlichen Grundstücke erheblich.
Durch das Flurbereinigungsverfahren sollen diese Nachteile für die allgemeine Landeskultur, die durch die Baumaßnahme entstehen, möglichst vermieden bzw. minimiert werden.
Darüber hinaus sollen in erforderlichem Umfang Landnutzungskonflikte aufgelöst und Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung ermöglicht werden. Zusätzlich werden Maßnahmen zur Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung angestrebt.
Schließlich sollen entlang des Wembachs Maßnahmen zur Umsetzung europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) vorgenommen werden, für die entsprechende Flächen benötigt werden. Die Landbereitstellung kann im Rahmen der Bodenordnung im Verfahren erfolgen und erweist sich als zweckmäßig.
Die Stadt Ober-Ramstadt hat daher eine Erweiterung des Flurbereinigungsgebiets beantragt. Die genannten Ziele können gemeinsam mit Durchführung eines Flurbereinigungsverfahren gemäß § 87 in Verbindung mit § 1 FlurbG erreicht werden.