Grüner Acker, dahinter weitere Ackerflächen, im Hintergrund ein bewaldeter Hügel

Otzberg - Ober- und Nieder-Klingen

Landkreis Darmstadt-Dieburg

Verfahrensgebiet

Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Größe von ca. 1050 ha.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Flurbereinigung nach § 1 in Verbindung mit § 37 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 1050 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 700
Anzahl der Flurstücke ca. 4000
Beteiligte Gemeinde/Stadt Otzberg
Beteiligte Gemarkungen Hering, Lengfeld, Nieder-Klingen, Ober-Klingen

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Gutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss von 55% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

Ziele des Verfahrens

Die Ziele des Flurbereinigungsverfahrens ergeben sich zusammengefasst aus dem Flurbereinigungsbeschluss.

Das Flurbereinigungsverfahren nach § 1 in Verbindung mit § 37 FlurbG in den Gemarkungen Ober- und Nieder-Klingen sowie Teilen der Gemarkungen Lengfeld und Hering dient der Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in Land- und Forstwirtschaft sowie der Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung.

Das vorhandene Wegenetz orientiert sich an überholten Bewirtschaftungsmethoden. Für eine moderne Landwirtschaft ist ein weniger dichtes, dafür aber für die Benutzung mit landwirtschaftlichen Großmaschinen geeignetes, gut ausgebautes Wirtschaftswegenetz erforderlich. Daran angepasst sind eine Neuordnung des Grundbesitzes in den Bereichen mit Besitzzersplitterung sowie die Zusammenlegung zu größeren Bewirtschaftungseinheiten durchzuführen.

Notwendige Maßnahmen zum Schutz von Oberflächengewässern und Grundwasser sowie die naturnahe Entwicklung von Gewässern dienen gleichzeitig auch der Umsetzung von Zielen der Wasserrahmenrichtlinie.

Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie Maßnahmen zur Förderung der Naherholung und des Fremdenverkehrs sind beabsichtigt.

Insgesamt dienen diese Maßnahmen insbesondere der Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft, der Erhaltung der Kulturlandschaft, dem vorbeugen von Nutzungskonflikten und damit der nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raumes.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Einleitende Informationen 06.07.2009
Flurbereinigungsbeschluss 08.07.2010
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 16.08.2012
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan  
Feststellung der Wertermittlung  
Allgemeiner Besitzübergang  
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes  
Eintritt des neuen Rechtszustandes  
Berichtigung der öffentlichen Bücher  
Schlussfeststellung  

Verfahrensleitung

Niels Kropp
Telefon: +49(611)535-8224
E-Mail: niels.kropp@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Peter Bormuth
Telefon: +49(611)535-8250
E-Mail: peter.bormuth@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:

Teilnehmergemeinschaft Otzberg - Ober- und Nieder-Klingen
c/o Amt für Bodenmanagement Heppenheim
Odenwaldstraße 6
64646 Heppenheim

Telefon +49(611)535-8100
E-Mail info.afb-heppenheim@hvbg.hessen.de

Vorsitzender: Herr Werner Walter

Weitere Informationen zum Verfahren

Die Notwendigkeit einer Flurbereinigung in den Gemarkungen Ober- und Nieder-Klingen sowie in Teilen der Gemarkungen Lengfeld und Hering wurde bereits im Rahmen der Regionalen Entwicklungskonzeption (REK) Darmstadt Dieburg aufgezeigt. Das REK Darmstadt Dieburg gibt insbesondere Hinweise auf die Notwendigkeit der Beseitigung agrarstruktureller Mängel sowie den Schutz von Oberflächengewässern und Grundwasser.

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