Weg zwischen Feldern mit Strommasten

Pfungstadt

Landkreis Darmstadt-Dieburg

Verfahrensgebiet

Die Obere Flurbereinigungsbehörde hat auf Antrag des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 29.02.1998 mit Flurbereinigungsbeschluss vom 04.08.1998 nach § 87 FlurbG das Verfahren „Pfungstadt – B 426“ angeordnet und das Flurbereinigungsgebiet mit einer Größe von 1608 ha festgestellt.

Das Verfahren wurde mit dem 2. Änderungsbeschluss vom 12.11.2001 auf ein kombiniertes Verfahren nach §§ 1,4 87 FlurbG mit 2413 ha umgestellt. Das Gebiet des nunmehr „Pfungstadt“ genannten Verfahrens umfasste die gesamte Feldlage der Gemarkungen Pfungstadt, Eschollbrücken, Eich und Hahn. Ausgenommen waren neben den Ortslagen die damaligen Baugebiete und die östlich der Kernstadt gelegenen Flächen.

Das Flurbereinigungsgebiet ist zuletzt insbesondere unter Berücksichtigung des Baus der Ortsumgehung von Pfungstadt (Entlastungsstraße Pfungstadt West) nach Osten hin erweitert worden durch den Änderungsbeschluss Nr. 5 vom 22.04.2016. Flächen wurden zudem in geringem Maße im Gewerbegebiet westlich von Pfungstadt ausgeschlossen. Das Verfahrensgebiet hat nun eine Fläche von ca. 2202 ha.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Flurbereinigung nach § 87 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 2202 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 1600
Anzahl der Flurstücke ca. 5500
Beteiligte Gemeinde/Stadt Stadt Pfungstadt, Stadt Riedstadt
Beteiligte Gemarkungen Crumstadt, Eschollbrücken, Eich, Hahn, Pfungstadt

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss von 66% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von 3,5 Mio € als Ausführungskosten genehmigt worden. Die Bundesrepublik Deutschland als Träger der Maßnahme „Umfahrung Pfungstadt im Zuge der B 426“ hat ca. 1,3 Mio € zu tragen. Die verbleibenden 2,2 Mio € werden mit Mitteln der europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Hessen bezuschusst. Die Eigenleistung der Teilnehmergemeinschaft wird überwiegend von der Stadt Pfungstadt übernommen. Aber auch die Jagdgenossen tragen ihren Teil zu den Wegebaumaßnahmen bei.

Ziele des Verfahrens

unternehmensbezogene Ziele, bezogen auf den Einflussbereich des Unternehmens

  • Verteilung des durch die Umgehungsstraße einschl. ihrer Nebenanlagen, Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen verursachten Landverlustes auf einen größeren Kreis von Eigentümern
  • Beseitigung / Verminderung der durch die Durchschneidung entstehenden landeskulturellen Nachteile (landwirtschaftlich genutzte Flächen, Beregnungsanlagen, Wegenetz, Grabennetz, Landschaftsstrukturen)

landeskulturelle Gründe

  • Zusammenlegung von zersplittertem Grundbesitz (Schaffung großer Eigentums- und Bewirtschaftungsstrukturen)
  • Verbesserung der Grundlagen der Wirtschaftsbetriebe (Erweiterungen, Gemeinschaftsanlagen, Betriebszweigaussiedlungen)
  • Anpassung des landwirtschaftliche Wegenetz an die Anforderungen der modernen Arbeitswirtschaft 
  • Sicherstellung einer ausreichenden Vorflut, Einziehung weggefallener Gewässer unter Berücksichtigung ökologischer Belange
  • Lösung von Landnutzungskonflikten
  • Verbesserung und Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen durch Bodenverbesserungen sowie Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
  • Mitarbeit bei der Aufstellung sowie der ökonomisch und ökologisch sinnvollen Umsetzung des Landschaftsplans der Stadt Pfungstadt.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Einleitende Informationen 28.04.1998
Flurbereinigungsbeschluss 04.08.1998
1. Änderungsbeschluss 02.06.1999
2. Änderungsbeschluss 12.11.2001
Teilungsbeschluss UF 1659 25.09.2006
3. Änderungsbeschluss 13.04.2007
4. Änderungsbeschluss 28.11.2008
5. Änderungsbeschluss 22.04.2016
6. Änderungsbeschluss 01.07.2022
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 13.01.1999
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 19.04.2006
1. Änderung zum Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 06.08.2010
2. Änderung zum Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 28.11.2013
Vorläufige Besitzeinweisung für Teilgebiet 1 15.03.2017
Vorläufige Besitzeinweisung für Teilgebiet 2 02.08.2022
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes  
Eintritt des neuen Rechtszustandes  
Berichtigung der öffentlichen Bücher  
Schlussfeststellung  

Downloads

Verfahrensleitung

Martin Bergmann
Telefon: +49(611)535-8251
E-Mail: martin.bergmann@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Peter Bormuth
Telefon: +49(611)535-8250
E-Mail: peter.bormuth@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:

Teilnehmergemeinschaft Pfungstadt
c/o Amt für Bodenmanagement Heppenheim
Odenwaldstraße 6
64646 Heppenheim

Telefon +49(611)535-8100
E-Mail info.afb-heppenheim@hvbg.hessen.de

Vorsitzender: Herr Werner Wenz

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