Verfahrensgebiet
Die Obere Flurbereinigungsbehörde hat auf Antrag des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 29.02.1998 mit Flurbereinigungsbeschluss vom 04.08.1998 nach § 87 FlurbG das Verfahren „Pfungstadt – B 426“ angeordnet und das Flurbereinigungsgebiet mit einer Größe von 1608 ha festgestellt.
Das Verfahren wurde mit dem 2. Änderungsbeschluss vom 12.11.2001 auf ein kombiniertes Verfahren nach §§ 1,4 87 FlurbG mit 2413 ha umgestellt. Das Gebiet des nunmehr „Pfungstadt“ genannten Verfahrens umfasste die gesamte Feldlage der Gemarkungen Pfungstadt, Eschollbrücken, Eich und Hahn. Ausgenommen waren neben den Ortslagen die damaligen Baugebiete und die östlich der Kernstadt gelegenen Flächen.
Das Flurbereinigungsgebiet ist zuletzt insbesondere unter Berücksichtigung des Baus der Ortsumgehung von Pfungstadt (Entlastungsstraße Pfungstadt West) nach Osten hin erweitert worden durch den Änderungsbeschluss Nr. 5 vom 22.04.2016. Flächen wurden zudem in geringem Maße im Gewerbegebiet westlich von Pfungstadt ausgeschlossen. Das Verfahrensgebiet hat nun eine Fläche von ca. 2202 ha.
Verfahrensdaten
Verfahrensart | Flurbereinigung nach § 87 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 2202 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 1600 |
Anzahl der Flurstücke | ca. 5500 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Stadt Pfungstadt, Stadt Riedstadt |
Beteiligte Gemarkungen | Crumstadt, Eschollbrücken, Eich, Hahn, Pfungstadt |
Finanzierung
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss von 66% an den förderfähigen Ausführungskosten.
Die Ausführungskosten werden gefördert über:
- Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
- Zuschüsse der Europäischen Union (EU)
In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von 3,5 Mio € als Ausführungskosten genehmigt worden. Die Bundesrepublik Deutschland als Träger der Maßnahme „Umfahrung Pfungstadt im Zuge der B 426“ hat ca. 1,3 Mio € zu tragen. Die verbleibenden 2,2 Mio € werden mit Mitteln der europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Hessen bezuschusst. Die Eigenleistung der Teilnehmergemeinschaft wird überwiegend von der Stadt Pfungstadt übernommen. Aber auch die Jagdgenossen tragen ihren Teil zu den Wegebaumaßnahmen bei.
Ziele des Verfahrens
unternehmensbezogene Ziele, bezogen auf den Einflussbereich des Unternehmens
- Verteilung des durch die Umgehungsstraße einschl. ihrer Nebenanlagen, Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen verursachten Landverlustes auf einen größeren Kreis von Eigentümern
- Beseitigung / Verminderung der durch die Durchschneidung entstehenden landeskulturellen Nachteile (landwirtschaftlich genutzte Flächen, Beregnungsanlagen, Wegenetz, Grabennetz, Landschaftsstrukturen)
landeskulturelle Gründe
- Zusammenlegung von zersplittertem Grundbesitz (Schaffung großer Eigentums- und Bewirtschaftungsstrukturen)
- Verbesserung der Grundlagen der Wirtschaftsbetriebe (Erweiterungen, Gemeinschaftsanlagen, Betriebszweigaussiedlungen)
- Anpassung des landwirtschaftliche Wegenetz an die Anforderungen der modernen Arbeitswirtschaft
- Sicherstellung einer ausreichenden Vorflut, Einziehung weggefallener Gewässer unter Berücksichtigung ökologischer Belange
- Lösung von Landnutzungskonflikten
- Verbesserung und Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen durch Bodenverbesserungen sowie Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
- Mitarbeit bei der Aufstellung sowie der ökonomisch und ökologisch sinnvollen Umsetzung des Landschaftsplans der Stadt Pfungstadt.