Verfahrensgebiet
Die Gemeinde Ronneburg liegt im nordwestlichen Teil des Main-Kinzig-Kreises und wird vom Fallbach aus nordöstlicher in südwestliche Richtung durchquert. Die Landschaft ist durch das leicht hügelige Ronneburger Hügelland geprägt und wird in den Fallbachauen vornehmlich als Grünland genutzt, ansonsten überwiegt die Ackerlandnutzung.
Das Verfahren umfasst ausschließlich Teile der Gemarkung Ronneburg und befindet sich zwischen den Ortsteilen Neuwiedermuß und Hüttengesäß. Zwischen diesen Ortsteilen verläuft der Fallbach, welcher in Teilbereichen renaturiert werden soll.
Das Verfahren hat eine Gesamtgröße von ca. 18 Hektar.
Verfahrensdaten
Verfahrensart | Flurbereinigung nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 18 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 30 |
Anzahl der Flurstücke | ca. 46 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Gemeinde Ronneburg |
Beteiligte Gemarkungen | Ronneburg |
Finanzierung
Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z.B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Das Flurbereinigungsverfahren wird durch den Maßnahmenträger finanziert, soweit die Kosten von ihm verursacht wurden.
Die ggf. darüber hinausgehenden Ausführungskosten werden von der Teilnehmergemeinschaft getragen. Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzflächen mit einem allgemeinen Zuschuss von 55 bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU).
Ziele des Verfahrens
Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um Maßnahmen der Landentwicklung, insbesondere Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung und der naturnahen Entwicklung von Gewässern, durchzuführen. Landnutzungskonflikte sollen aufgelöst werden.
Durch das Verfahren sollen die Voraussetzungen zur Realisierung von Renaturierungsmaßnahmen am Fallbach geschaffen werden.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, notwendige Maßnahmen im gemeinschaftlichen Interesse, wie z.B. Agrarstrukturverbesserungen durchzuführen.