Blick zwischen zwei Bäumen auf eine Burg

Ronneburg-Fallbach

Ronneburg liegt im nordwestlichen Teil des Main-Kinzig-Kreises

Lesedauer:4 Minuten

Verfahrensgebiet

Die Gemeinde Ronneburg liegt im nordwestlichen Teil des Main-Kinzig-Kreises und wird vom Fallbach aus nordöstlicher in südwestliche Richtung durchquert. Die Landschaft ist durch das leicht hügelige Ronneburger Hügelland geprägt und wird in den Fallbachauen vornehmlich als Grünland genutzt, ansonsten überwiegt die Ackerlandnutzung.
Das Verfahren umfasst ausschließlich Teile der Gemarkung Ronneburg und befindet sich zwischen den Ortsteilen Neuwiedermuß und Hüttengesäß. Zwischen diesen Ortsteilen verläuft der Fallbach, welcher in Teilbereichen renaturiert werden soll.

Das Verfahren hat eine Gesamtgröße von ca. 18 Hektar.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Flurbereinigung nach § 86 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 18 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 30
Anzahl der Flurstücke ca. 46
Beteiligte Gemeinde/Stadt Gemeinde Ronneburg
Beteiligte Gemarkungen Ronneburg

Finanzierung

Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z.B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Das Flurbereinigungsverfahren wird durch den Maßnahmenträger finanziert, soweit die Kosten von ihm verursacht wurden.
Die ggf. darüber hinausgehenden Ausführungskosten werden von der Teilnehmergemeinschaft getragen. Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzflächen mit einem allgemeinen Zuschuss von 55 bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU).

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um Maßnahmen der Landentwicklung, insbesondere Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung und der naturnahen Entwicklung von Gewässern, durchzuführen. Landnutzungskonflikte sollen aufgelöst werden.

Durch das Verfahren sollen die Voraussetzungen zur Realisierung von Renaturierungsmaßnahmen am Fallbach geschaffen werden.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, notwendige Maßnahmen im gemeinschaftlichen Interesse, wie z.B. Agrarstrukturverbesserungen durchzuführen.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Flurbereinigungsbeschluss 08.02.2019
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 29.04.2019
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan  
Feststellung der Wertermittlung 01.03.2021
Abfindungswunschtermin April 2021
Abfindungsvereinbarung Mai 2021
Allgemeiner Besitzübergang 16.09.2021
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 17.05.2023
Eintritt des neuen Rechtszustandes 11.07.2023
Berichtigung der öffentlichen Bücher  
Schlussfeststellung

Verfahrensleitung

Claudia Kaiser
Telefon: +49 (611) 535-7312
E-Mail: claudia.kaiser@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Winfried Wolf
Telefon: +49 (611) 535-7309
E-Mail: winfried.wolf@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Ronneburg-Fallbach
c/o Amt für Bodenmanagement Büdingen
Bahnhofstraße 33
63654 Büdingen

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