Verfahrensgebiet
Siehe Gebietskarte zum Beschluss M. 1:10.000) und Gebietskarte mit Flurstücken (M. 1:2.500).
Verfahrensdaten
Verfahrensart | Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 60 ha |
Anzahl der Eigentümer | ca. 90 |
Anzahl der Flurstücke | alt: ca. 220, neu: |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Stadt Solms und Stadt Leun |
Beteiligte Gemarkungen | Niederbiel und Leun |
Finanzierung
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.
Die Ausführungskosten werden gefördert über:
- Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
- Zuschüsse der Europäischen Union (EU)
Ziele des Verfahrens
Im Rahmen eines von der Stadt Solms in Auftrag gegebenen SILEK (auf thematische Schwerpunkte bezogenes integriertes ländliches Entwicklungskonzept) wurden Ziele und Strategien für die Entwicklung der Stadt Solms erarbeitet, konkrete Projekte und Maßnahmen zur Umsetzung der Entwicklungsziele konzipiert und wesentliche Hinweise auf vorhandene strukturelle und ökologische Mängel auch in der Gemarkung Niederbiel und Empfehlungen für Handlungsschwerpunkte gegeben.
Hierbei wurden von verschiedenen Arbeitsgruppen insbesondere von Eigentümern und Bewirtschaftern, aber auch von einzelnen Trägern öffentlicher Belange, Verbänden und Behörden, Vorschläge für Projekte und Maßnahmen, z. B. zur Verbesserung der Agrarstruktur, zur Biotop-Vernetzung, Landschaftsentwicklung und Hochwasserschutz erarbeitet.
Das Flurbereinigungsverfahren dient damit der Realisierung von Projekten, die im SILEK-Prozess entwickelt wurden und verfolgt insbesondere folgende Ziele:
- Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur, z. B. Neuordnung und Arrondierung landwirtschaftlicher Flächen nach modernen betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten; hierbei sollen Eigentums- und Pachtflächen zu größeren Bewirtschaftungseinheiten durch Bodenordnung zusammengelegt werden, damit eine langjährige Bewirtschaftung sichergestellt werden kann
- Regelung und Neuordnung der Eigentums-, Pacht- und Rechtsverhältnisse
- Neugestaltung und Anpassung des landwirtschaftlichen Wegenetzes an neuzeitliche Bewirtschaftungsstrukturen z.B. durch Erneuerung und ggf. Neuanlage von Wegen
- Maßnahmen zum Erhalt und ggf. Neuanlage von Biotopverbundflächen z.B. Entbuschung
- Verbesserung des Erosionsschutzes
- Wasserrückhaltung im Wald im Bereich “Hasselbach“
Zur Umsetzung dieser Projektvorschläge hat die Stadt Solms mit Beschluss vom 5. Februar 2013 einen Antrag auf Durchführung eines vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens in Teilen der Gemarkung Niederbiel gestellt