Verfahrensgebiet
Das Verfahrensgebiet liegt im Norden des Landkreises Hersfeld-Rotenburg.
Es ist Teil der nordhessischen Stadt Rotenburg a. d. Fulda und gehört zur Gemarkung Lispenhausen.
Geografisch gesehen liegt die Stadt Rotenburg a. d. Fulda zwischen Kassel und Fulda (jeweils ca. 50 Kilometer entfernt) an der engsten Stelle des Fuldatales.
Die Gemarkung Lispenhausen ist dem Naturraum „Osthessisches Bergland“, Haupteinheit „Fulda-Werra-Bergland“, Teileinheit „Stolzhäuser Rücken“, zugeordnet.
Bei dem Verfahrensgebiet handelt es sich laut Regionalplan Nordhessen überwiegend um ein Vorranggebiet für die Forstwirtschaft, das tlw. auch Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft beinhaltet.
Das Gebiet umfasst rund 23 ha, davon 14 ha Wald und 9 ha Acker / Grünland.
Es liegt westlich der Landstraße L 3226 zwischen den Stadtteilen Lispenhausen und Schwarzenhasel.
Welche Grundstücke dem Verfahren im Einzelnen unterliegen, ist nach Anordnung des Verfahrens dem Flurbereinigungsbeschlusses zu entnehmen.
Verfahrensdaten
Verfahrensart | Flurbereinigung nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 23 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 20 |
Anzahl der Flurstücke | ca. 62 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Rotenburg a. d. Fulda |
Beteiligte Gemarkungen | Lispenhausen |
Finanzierung
Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc.
Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung des Verfahrens. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z.B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die Ausführungskosten werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzflächen mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.
Die Ausführungskosten werden gefördert über:
- Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften
- Zuschüsse der Europäischen Union (EU)
Der nach Förderung von der Teilnehmergemeinschaft zu tragende Eigenanteil wird voraussichtlich von der Stadt Rotenburg a. d. Fulda übernommen.
Ziele des Verfahrens
Das Forstgewann „In der Apothekershecke“, östlich der Landesstraße zwischen den Rotenburger Ortsteilen Lispenhausen und Schwarzenhasel gelegen, ist geprägt von kleinparzellierten, bäuerlichen Privatwaldflächen sowie eingestreutem und umgebendem Kommunalwald. Die Privatwaldparzellen sind zersplittert und nicht erschlossen. Die Grenzen sind im Liegenschaftskataster völlig unzureichend nachgewiesen.
Eigentumsklarheit und Erschließung sind jedoch die wichtigsten Voraussetzungen, um eine Waldbewirtschaftung zu ermöglichen und das bisher untergenutzte Potenzial im Kleinprivatwald der regionalen Wertschöpfung zuzuführen. Das wirksamste Instrument, um diese Voraussetzungen zu schaffen, ist eine Waldflurbereinigung.
Ziel des Flurbereinigungsverfahrens ist es, die Produktions- und Arbeitsbedingungen im Privatwald nachhaltig zu verbessern. Dazu müssen die Grundstücke in diesem Areal neu geordnet werden.
Durch Maßnahmen der Bodenordnung sollen die für den Wegebau erforderlichen Flächen bereitgestellt und die Waldparzellen so zusammengelegt werden, dass nach Lage, Form und Größe zweckmäßig geschnittene Wirtschaftseinheiten entstehen. Ebenso sollen die Möglichkeiten der Holzabfuhr und Holzlagerung auch für den Kommunalwald im Planungsraum verbessert werden.