Nach § 195 BauGB haben die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse alle notariell beurkundeten Kaufverträge auszuwerten, um Transparenz auf dem Immobilienmarkt herzustellen. Um weitere Informationen zu der veräußerten Immobilien und damit mehr Transparenz zu schaffen, bedient sich die Geschäftsstelle beim AfB Limburg a. d. Lahn (Geschäftsstelle für Immobilienwerte für den Bereich des Hochtaunuskreises, des Main-Taunus-Kreises, des Rheingau-Taunus-Kreises und des Landkreises Limburg-Weilburg) eines Fragebogens.
Den Fragebogen zum entsprechenden Teilmarkt (bebaut, unbebaut, Wohnungseigentum, Wald/Forst) finden Sie untenstehend auf dieser Seite.