Nach § 195 BauGB haben die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse alle notariell beurkundeten Kaufverträge auszuwerten, um Transparenz auf dem Immobilienmarkt herzustellen. Um weitere Informationen zu der veräußerten Immobilien und damit mehr Transparenz zu schaffen, bedient sich die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses der Stadt Marburg eines Fragebogens.
Fragebögen
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses der Stadt Marburg
Lesedauer:1 Minute
Den Fragebogen zum entsprechenden Teilmarkt finden Sie untenstehend auf dieser Seite.
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