Hinweis
Das Verfahren Nidda VF 2640 geht durch Umstellungsbeschluss aus dem Verfahren Nidda F 702Öffnet sich in einem neuen Fenster hervor.
Verfahrensgebiet
Die Stadt Nidda befindet sich im nördlichen Teil des Wetteraukreises und liegt im oberen Niddatal in einer hügeligen Landschaft. Die Gemarkung Nidda ist überwiegend ackerbaulich geprägt. Kleine Waldbereiche säumen die Gemarkungsgrenze, ein großer Basaltsteinbruch befindet sich im östlichen Teil. Der Fluss Nidda und der Flutgraben durchqueren die Gemarkung von Nordosten nach Südwesten.
Das Verfahrensgebiet erstreckt sich über Teile der Gemarkungen Nidda, Kohden und Wallernhausen und hat eine Gesamtgröße von ca. 4,8 km² (483ha).
Verfahrensdaten
Verfahrensart |
Flurbereinigung nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße |
483 ha |
Anzahl der Beteiligten |
ca. 300 |
Anzahl der Flurstücke |
ca. 1400 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt |
Stadt Nidda |
Beteiligte Gemarkungen |
Nidda, Kohden, Wallernhausen |
Finanzierung
Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z.B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Das Flurbereinigungsverfahren wird durch den Maßnahmenträger finanziert, soweit die Kosten von ihm verursacht wurden.
Die ggf. darüberhinausgehenden Ausführungskosten werden von der Teilnehmergemeinschaft getragen. Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzflächen mit einem allgemeinen Zuschuss von 55 bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU).
Ziele des Verfahrens
Die Stadt Nidda hat mit Stadtverordnetenbeschluss vom 26.11.1974 eine Flurbereinigung nach § 1 FlurbG beim Hessischen Amt für Landeskultur (Obere Flurbereinigungsbehörde) beantragt. Mit dem Flurbereinigungsbeschluss vom 11.03.1976 hat das Landeskulturamt Hessen die von der Stadt Nidda beantragte Flurbereinigung Nidda angeordnet (alte Verfahrensnummer F 702). Mit dem 5. Änderungsbeschluss (Umstellungsbeschluss) vom 01.09.2022 wurde das Verfahren in ein Verfahren nach § 86 mit der Verfahrensnummer VF 2640 umgestellt.
Unter dem Link hvbg.hessen.de/F702Öffnet sich in einem neuen Fenster ist das ursprüngliche Verfahren einzusehen.
Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um notwendige Maßnahmen im gemeinschaftlichen Interesse, wie z.B. Agrarstrukturverbesserungen, durchzuführen. Landwirtschaftlicher Grundbesitz ist teilweise zersplittert; eine Zusammenlegung von Eigentums- und Pachtflächen zu größeren Bewirtschaftungseinheiten ist erforderlich. Die Erneuerung von Wegen soll, wenn überhaupt, nur in geringem Maße stattfinden. Des Weiteren sollen die Voraussetzungen für die Ausweisung von Uferrandstreifen und zur Renaturierung an Gewässern geschaffen und die damit einhergehenden Landnutzungskonflikte behoben werden.