Das Verfahren umfasst hauptsächlich landwirtschaftliche Grundstücke auf beiden Seiten der Mümling südlich von Schönnen.
Ziele des Flurbereinigungsverfahrens waren die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raumes, die Bereitstellung von Flächen für das neue Hochwasserrückhaltebauwerk in der Talaue der Mümling, die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie durch Ausweisung von Gewässerschonstreifen sowie die Entflechtung von Nutzungskonflikten.
Für die Neuordnung der Grundstücke hatte das Amt für Bodenmanagement zunächst alle Grundstücke bewertet und in Einzelterminen die Interessen und Wünsche der beteiligten Grundstückseigentümer abgefragt. Daraus konnte ein Konzept für die Neueinteilung der Grundstücke erstellt und den Eigentümern jeweils ein konkreter Vorschlag für die neue Lage und den Zuschnitt ihres Grundstücks gemacht werden. Bei Einigkeit wurden entsprechende Vereinbarungen abgeschlossen. Mit der vorläufigen Besitzeinweisung im Jahr 2022 ist der Besitz, die Nutzung und die Verwaltung bereits auf die neu gebildeten Grundstücke übergegangen. Anschließend wurden alle Regelungen im Verfahren im Flurbereinigungsplan zusammengefasst. Nach dessen Bekanntgabe im Frühjahr 2025 ist mit der Ausführungsanordnung im Sommer 2025 das Eigentum auf die neuen Grundstücke übergegangen. Widersprüche wurden dabei nicht erhoben. Zurzeit läuft noch die Umschreibung der Grundbücher durch das Grundbuchamt in Michelstadt. Damit kann das Flurbereinigungsverfahren erfolgreich abgeschlossen werden.
Die Interessen der Grundstückseigentümer wurden durch den Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft Dr. Friedrich Dingeldey und seinem Vertreter Alexander Foshag, vertreten. In der letzten Vorstandssitzung dankten Frau Gawlitt und Herr Bergmann vom Amt für Bodenmangement Herrn Dr. Dingeldey und Herrn Fossag herzlich für Ihr ehrenamtliches Engagement.
Weitere Informationen zum Flurbereinigungsverfahren sind auf der Website https://hvbg.hessen.de/VF2092 zu finden.