Mehrere Personen im Freien, im Vordergrund ein Loch mit einem historischen Grenzstein und Werkzeug

Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation

AfB Büdingen und bayerische Kollegen erneuern historischen Grenzstein

Unter tatkräftiger Mithilfe des AfB Büdingen ist ein bedeutendes Zeugnis der hessisch-bayerischen Grenzgeschichte wieder an seinen angestammten Platz zurückgekehrt: der abgebrochene Landesgrenzstein Nummer 135 aus dem Jahr 1870 an der Grenze zwischen den Gemarkungen Freigericht-Somborn und Alzenau-Albstadt.

Der betroffene Stein war vermutlich im Zuge von Mäharbeiten abgebrochen worden. Im Rahmen eines gemeinsamen Grenzfeststellungsverfahrens des Amts für Bodenmanagements in Büdingen sowie eines bayrischen Vermessungstrupps wurde der Stein nun wieder eingesetzt – und zwar exakt an seiner historischen Position. Der Bauhof der Stadt Alzenau hatte die Reparatur übernommen, bei der das Originalstück auf einem stabilen Betonsockel befestigt wurde, um es dauerhaft zu sichern.

Der Grenzstein stammt aus dem Jahr 1870, als die Landesgrenze zwischen den damaligen Königreichen Preußen auf Freigerichter Seite und Bayern auf Alzenauer Seite neu vermessen wurde. Entsprechend tragen die Seiten des Steins die eingemeißelten Bezeichnungen der beiden Königreiche. Derartige Grenzsteine wurden damals in regelmäßigen Abständen von etwa 70 bis 100 Metern gesetzt. Der nun erneuerte Stein markiert eine rund 71 Kilometer lange historische Handels-und Heeresroute, die Hanau mit Gemünden am Main verbindet und heute ein beliebter Wander-und Radweg ist.

Der Grenzstein ist damit nicht nur ein Vermessungspunkt, sondern ein sichtbares Zeugnis der Geschichte unserer Landesgrenze, das nun auch für kommende Generationen erhalten bleibt.

Helmut Schuhmacher Zweiter Bürgermeister
Alzenau

Schlagworte zum Thema