Alle Grundstückseigentümer oder deren Bevollmächtigte im circa 137 Hektar großen Verfahrensgebiet wählten am 9. Oktober 2025 den neuen Vorstand der Teilnehmergemeinschaft für die Amtszeit von sieben Jahren. Dieser vertritt die Interessen der beteiligten Grundstückseigentümer und trägt die Wünsche der Teilnehmer an die Behörde heran. In allen wichtigen Angelegenheiten des Flurbereinigungsverfahrens wird der Vorstand beteiligt und angehört. Der Vorstand wählt aus seinen Reihen den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter.
Im Rahmen der konstituierenden Sitzung des Vorstandes informierte Verfahrensleiterin Babette Uhlig vom Amt für Bodenmanagement Heppenheim die anwesenden Vorstandsmitglieder über den Sachstand des Verfahrens. Der neugewählte Vorstand musste zahlreiche Beschlüsse fassen und wurde für die anstehenden Aufgaben verpflichtet. Die Vorstandsmitglieder bestätigten Rainer Schenk als Vorsitzenden und Rudolf Schmitt als stellvertretenden Vorsitzenden in ihren Ämtern.
Ziel des Flurbereinigungsverfahrens ist den Landverlust, der für die Betroffenen im großen Umfang durch die Umgehungsstraße B 44 entstanden ist, auf einen größeren Kreis von Eigentümern solidarisch zu verteilen und die entstehenden Nachteile für die allgemeine Landeskultur zu beheben.
Als Nachteile für die Landeskultur werden z. B. unwirtschaftlich geformte Nutzflächen, unbrauchbare Restflächen durch Zerschneidungen oder auch entstehende Umwege bezeichnet. Die Zusammenlegung, Umlegung oder der Neuzuschnitt von Nutzflächen werden durch das Flurbereinigungsverfahren umgesetzt. Die Infrastruktur wird durch den Ausbau des Wegenetzes verbessert und Eigentums- und Unterhaltungsfragen rechtlich geregelt. Naturschutz, Landschaftspflege und Fremdenverkehr werden unterstützt, um die Region nachhaltig zu stärken.
Der neue Vorstand wird die Teilnehmergemeinschaft mit gewohnter Kompetenz begleiten und die erfolgreiche Fortführung des Verfahrens unterstützen.