Luftbild des Alt- und Neubaus des Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

Das Hessische Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG) trägt die Gesamtverantwortung für die Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation (HVBG).

Adresse

Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden
Postfach 3249, 65022 Wiesbaden

Kommunikation

Telefon: +49 (0)611 535 0
Fax: +49 (0)611 535 5309
E-Mail: info.hlbg@hvbg.hessen.de
Internet: www.hvbg.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 8:00 Uhr - 15:30 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

Eine persönliche Beratung im Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation ist nach Terminabsprache während der Öffnungszeiten möglich. Sie können alternativ auch das Online-Angebot unter: https://www.gds.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster nutzen. Oder Sie stellen Ihren Antrag per E-Mail oder per Post.

Aufgaben des HLBG

Das HLBG

  • steuert die Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation (HVBG). Dazu gehören die Fach- und Dienstaufsicht über die Ämter für Bodenmanagement (ÄfB) einschließlich der Festlegung und Vereinbarung von Zielen über Kontrakte, des dienststellenübergreifenden Controllings, sowie aller übrigen Steuerungsentscheidungen für die HVBG. Die ÄfB sind unter Berücksichtigung der vorstehenden Rahmenbedingungen eigenverantwortlich für die Erfüllung der Zielvereinbarungen und Kontrakte zuständig.
  • nimmt die gesetzlichen Aufgaben der oberen Landesvermessungs-, oberen Kataster- und Vermessungsbehörden sowie der oberen Flurbereinigungsbehörde wahr,
  • nimmt die Aufgaben der Zentralen Geschäftsstelle für Gutachterausschüsse in Hessen (ZGGH) wahr,
  • nimmt die Aufgaben der Zentralen Kompetenzstelle für Geoinformation (Geodateninfrastruktur Hessen) wahr,
  • nimmt die gesetzlichen Aufgaben nach dem Flurbereinigungsgesetz wahr,
  • erledigt eigene Aufgaben in den Bereichen geodätischer Raumbezug, Geotopographie und Kartographie,
  • ist für die Zulassung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure zuständig (§15 Abs. 3 HVGG) und übt die Dienst- und Fachaufsicht über diesen Personenkreis aus,
  • entwickelt Grundsätze für den Einsatz neuer Arbeitsverfahren und Technologien,
  • vertritt das Land Hessen im Rahmen der übertragenen Befugnisse,
  • erledigt sonstige Aufgaben nach besonderer Zuweisung oder Vereinbarung,
  • unterstützt die Ausbildung des Berufsnachwuchses.

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