Bachlauf in einer Wiese

Nidda-Schwickartshausen Laisbach

Die Stadt Nidda liegt im nördlichen Teil des Wetteraukreises auf der Südwestseite des Vogelsbergs.

Lesedauer:4 Minuten

Verfahrensgebiet

Das Verfahrensgebiet umfasst einen Teilbereich im Südwesten der Gemarkung Schwickartshausen. Aus nordöstlicher in südwestliche Richtung verläuft der Laisbach durch das Verfahrensgebiet, an dem zwischen der Ortslage bis zur Gemeindegrenze Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt werden sollen. Die Landschaft ist hügelig und ist sowohl durch Acker- und Grünlandnutzung geprägt. Das Verfahren hat eine Gesamtgröße von ca. 43 Hektar.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Flurbereinigung nach § 86 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 43 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 40
Anzahl der Flurstücke ca. 106
Beteiligte Gemeinde/Stadt Stadt Nidda
Beteiligte Gemarkungen Schwickartshausen

Finanzierung

Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z.B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Das Flurbereinigungsverfahren wird durch den Maßnahmenträger finanziert, soweit die Kosten von ihm verursacht wurden.
Die ggf. darüber hinausgehenden Ausführungskosten werden von der Teilnehmergemeinschaft getragen. Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzflächen mit einem allgemeinen Zuschuss von 55 bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU).

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um Maßnahmen der Landentwicklung, insbesondere Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung und der naturnahen Entwicklung von Gewässern, durchzuführen. Landnutzungskonflikte sollen aufgelöst werden.

Durch das Verfahren sollen die Voraussetzungen zur Flächenbereitstellung zur Realisierung von Uferrandstreifen entlang des Laisbachs geschaffen werden.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, notwendige Maßnahmen im gemeinschaftlichen Interesse, wie z.B. Agrarstrukturverbesserungen durchzuführen.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Flurbereinigungsbeschluss12.11.2019
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft18.02.2020
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 
Feststellung der Wertermittlung01.02.2021
Abfindungswunschtermin04.2021
Abfindungsvereinbarung07.2021
Allgemeiner Besitzübergang26.08.2021
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes25.01.2024
Eintritt des neuen Rechtszustandes 
Berichtigung der öffentlichen Bücher 
Schlussfeststellung 

Verfahrensleitung

Matthias Höhn
Telefon: +49 (611) 535-7303
E-Mail: matthias.hoehn@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Ingo Höfler
Telefon: +49 (611) 535-7352
E-Mail: ingo.hoefler@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Nidda-Schwickartshausen Laisbach
c/o Amt für Bodenmanagement Büdingen
Bahnhofstraße 33
63654 Büdingen

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