Blick auf Dorf mit Kirche

Kiedrich

Kiedrich ist eine Weinbaugemeinde im Rheingau-Taunus-Kreis.

Lesedauer:3 Minuten

Verfahrensgebiet

Eine detaillierte Karte finden Sie im Downloadbereich.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Flurbereinigung nach § 1FlurbG
Verfahrensgröße ca. 395 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 810 Eigentümer/Erbengemeinschaften
Anzahl der Flurstücke ca. 4.200
Beteiligte Gemeinde/Stadt Kiedrich, Eltville
Beteiligte Gemarkungen Kiedrich, Eltville, Erbach

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Sie werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen, können aber auch durch Dritte, bspw. durch die Gemeinde, übernommen werden.
Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig.
Ausführungskosten entstehen z.B. für Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums und Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich in diesem Verfahren mit einem allgemeinen Zuschuss von 60 % für Acker/Grünland sowie 75 % für Weingärten an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Förderung setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU). Die Eigenleistung wird hier von der Teilnehmergemeinschaft und der Stadt Kiedrich übernommen.
In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von ca. 8.680.000 € als Ausführungskosten genehmigt worden.

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um

  • die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft, insbesondere im Weinbau, zu verbessern und die allgemeine Landeskultur und Landentwicklung zu fördern,
  • die Grundstücke so zuzuschneiden, dass eine zeitgemäße Bewirtschaftung ermöglicht wird,
  • das Wegenetz nach modernen betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten neu zu gestalten,
  • die Mängel der Wasserführung in den Weinbergslagen durch einen zweckentsprechenden Ausbau der wasserbaulichen Anlagen zu beseitigen,
  • den Freizeit- und Erholungswert der Gemeinde durch die Schaffung entsprechender Einrichtungen zu steigern.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Anordnungsbeschluss 22.11.1982
1. Änderungsbeschluss 31.07.1991
2. Änderungsbeschluss 11.11.1998
3. Änderungsbeschluss 21.09.2011
4. Änderungsbeschluss 01.12.2016
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 20.08.1987
Nachwahl zum Vorstand der Teilnehmergemeinschaft 05.06.1990
Nachwahl zum Vorstand der Teilnehmergemeinschaft 10.07.2007
Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 30.11.2023
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 11.09.1996
1. Änderung Wege- und Gewässerplan 17.09.2009
2. Änderung Wege- und Gewässerplan 11.07.2013
3. Änderung Wege- und Gewässerplan 26.10.2015
4. Änderung Wege- und Gewässerplan 15.12.2016
Feststellung der Wertermittlung (Boden)* 16.12.1997
Abfindungswunschtermin** ab 1997
Abfindungsvereinbarung** ab 1998
Vorläufige Besitzeinweisung** ab 1998
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes  
Eintritt des neuen Rechtszustandes  
Berichtigung der öffentlichen Bücher  
Schlussfeststellung  

* Die Wertermittlungsfeststellung wird getrennt nach Boden (gesamtes Verfahrensgebiet, siehe Downloadbereich) und Rebaufwuchs (teilgebietsweise) durchgeführt.
** Die Abfindungswunschtermine, die Abfindungsvereinbarungen sowie die vorläufigen Besitzeinweisungen erfolgen teilgebietsweise.

Downloads

Verfahrensleitung

Christian Schmitt
Telefon: +49(611)535-6240
E-Mail: christian.schmitt@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Jens Harloff
Telefon: +49(611)535-6214
E-Mail: jens.harloff@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft Kiedrich
c/o Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn
Berner Str. 11
65552 Limburg a. d. Lahn

Vorsitzender:
Herr Winfried Steinmacher
Eltviller Straße 39
65399 Kiedrich

Telefon 06123-639313 oder 0170-2826204

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