Verfahrensgebiet
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Verfahrensdaten
Verfahrensart | Flurbereinigung nach § 1FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 395 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 810 Eigentümer/Erbengemeinschaften |
Anzahl der Flurstücke | ca. 4.200 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Kiedrich, Eltville |
Beteiligte Gemarkungen | Kiedrich, Eltville, Erbach |
Finanzierung
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Sie werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen, können aber auch durch Dritte, bspw. durch die Gemeinde, übernommen werden.
Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig.
Ausführungskosten entstehen z.B. für Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums und Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich in diesem Verfahren mit einem allgemeinen Zuschuss von 60 % für Acker/Grünland sowie 75 % für Weingärten an den förderfähigen Ausführungskosten.
Die Förderung setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU). Die Eigenleistung wird hier von der Teilnehmergemeinschaft und der Stadt Kiedrich übernommen.
In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von ca. 8.680.000 € als Ausführungskosten genehmigt worden.
Ziele des Verfahrens
Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um
- die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft, insbesondere im Weinbau, zu verbessern und die allgemeine Landeskultur und Landentwicklung zu fördern,
- die Grundstücke so zuzuschneiden, dass eine zeitgemäße Bewirtschaftung ermöglicht wird,
- das Wegenetz nach modernen betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten neu zu gestalten,
- die Mängel der Wasserführung in den Weinbergslagen durch einen zweckentsprechenden Ausbau der wasserbaulichen Anlagen zu beseitigen,
- den Freizeit- und Erholungswert der Gemeinde durch die Schaffung entsprechender Einrichtungen zu steigern.