Blick über Feld, in der Bildmitte ein Bach

Wabern-Harle I

Harle ist ein Ortsteil der Gemeinde Wabern im Schwalm-Eder-Kreis in Hessen.

Lesedauer:4 Minuten

Verfahrensgebiet

Zum Verfahrensgebiet gehören alle in ihm liegenden Grundstücke. Diese werden im Flurbereinigungsbeschluss und in Änderungsbeschlüssen einzeln aufgeführt und nachrichtlich in Gebietskarten dargestellt. Die Beschlüsse und Gebietskarten finden Sie unter "Downloads".

Verfahrensdaten

Verfahrensart Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG
Verfahrensgröße 321 ha
Anzahl der Beteiligten 148
Anzahl der Flurstücke 725
Beteiligte Gemeinde/Stadt Wabern, Felsberg
Beteiligte Gemarkungen Wabern-Harle, Niedermöllrich, Wabern, Felsberg-Lohre

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden. Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind. Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit von der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzfläche mit einem allgemeinen Zuschuss von 55 bis zu 75 % an den förderfähigen Ausführungskosten der Teilnehmergemeinschaft. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU).

Ziele des Verfahrens

Sind dem Flurbereinigungsbeschluss zu entnehmen.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Einleitende Informationen x
Flurbereinigungsbeschluss 06.02.1992
1. Änderungsbeschluss 19.11.2002
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 14.05.1992
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 18.12.2006
Feststellung der Wertermittlung 31.10.2007
Abfindungswunschtermin 2007
Abfindungsvereinbarung 2008 / 2009
Allgemeiner Besitzübergang 07.07.2009
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 26.10.2017
Eintritt des neuen Rechtszustandes 14.06.2019
Berichtigung der öffentlichen Bücher  
Schlussfeststellung

Sachbearbeitung

Marcel Pagin
Telefon: +49 (611) 535 2325
E-Mail: marcel.pagin@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft Wabern-Harle I
c/o Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)
Hans-Scholl-Straße 6

34576 Homberg (Efze)

Telefon: +49(611)535-2000
E-Mail: info.afb-homberg@hvbg.hessen.de

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