Luftbild einer teilweise fertiggestellten Straßenkreuzung

Hauneck B 27

Hauneck ist eine Gemeinde im Landkreis Hersfeld-Rotenburg in Osthessen.

Lesedauer:5 Minuten

Verfahrensgebiet

Das Verfahrensgebiet der Flurbereinigung Hauneck B27 liegt im nordöstlichen Teil Hessens, grenzt südöstlich an das Gemeindegebiet von Bad Hersfeld an und umfasst große Teile der Gemeinde Hauneck.

Dem Verfahren unterliegen Teile der Gemarkungen Bad Hersfeld, Oberhaun, Unterhaun, Rotensee, Eitra, Sieglos und Bodes sowie Teile der Gemarkung Oberförsterei Hersfeld-Wippershain der Gemeinde Schenklengsfeld. Die Verfahrensfläche beträgt ca. 1180 ha, davon rd. 313 ha Wald. Die Gemarkung Fischbach ist vollständig vom Verfahrensgebiet ausgeschlossen, von Bodes gehört lediglich ein einziges Flurstück zum Verfahrensgebiet, da dieses Bestandteil einer planfestgestellten Ausgleichsfläche ist. Weiterhin sind alle Ortslagen von der Flurbereinigung ausgeschlossen. Im Verfahrensgebiet liegen rund 2200 Flurstücke, die ca. 400 verschiedenen Eigentümerinnen und Eigentümern gehören.

In Hauneck herrscht eine typisch hessische Mittelgebirgslandschaft mit vornehmlich land- und forstwirtschaftlicher Nutzung vor. Die landwirtschaftliche Nutzung erstreckt sich dabei bis in eine Höhenlage von 350 m NHN, wobei sie weniger von der Höhenlage, als vielmehr von der Topografie begrenzt wird. So ist in steilen Lagen, vorrangig im westlichen Verfahrensgebiet, häufig nur noch Weidenutzung möglich.

Wirtschaftliche Schwerpunkte der Gemeinde Hauneck sind das produzierende Gewerbe und der Handel. Die Einwohnerzahl der dem Flurbereinigungsgebiet zugeordneten Ortslagen wird mit rd. 3100 Personen beziffert.

Die Haune, ein Nebenfluss der Fulda, die Bahnlinie Kassel-Fulda und die neue Ortsumgehung der B27 teilen das Verfahrensgebiet jeweils in nord-südlicher Richtung. Die Haune und die Bahnstrecke Kassel-Fulda verlaufen im Auenbereich des Haunetals auf einer Höhe von rd. 200 m NHN. Die neue B27 verläuft bergseitig parallel, teils mit tiefen Geländeeinschnitten.

In östlicher Richtung ragt die „Wippershainer Höhe“ mit ca. 470 m HNH auf, das westliche Flurbereinigungsgebiet ist geprägt vom ca. 380 m NHN hohen „Johannesberg“ und dem ca. 400 m NHN hohen „Steinküppel“.

Das Flurbereinigungsgebiet besteht meist aus kleinparzellierten, landwirtschaftlichen Flächen, die, gerade auf der Westseite, eine enorme Hängigkeit von bis über 30 % aufweisen. Eine Vielzahl von Wasserrissen mit Hecken und Wald durchzieht das gesamte Verfahrensgebiet.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG
Verfahrensgröße 1180 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 400 Ordnungsnummern
Anzahl der Flurstücke ca. 2200
Beteiligte Gemeinde/Stadt Stadt Bad Hersfeld, Gemeinden Hauneck und Schenklengsfeld
Beteiligte Gemarkungen Bad Hersfeld-Bodes, Eitra, Oberhaun, Rotensee, Sieglos, Unterhaun, Oberförsterei Hersfeld, Wippershain

Finanzierung

Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation wie z. B. für Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung des Verfahrens. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z. B. für Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserungen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft. Die Ausführungskosten werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich in diesem Verfahren mit einem allgemeinen Zuschuss von bis zu 75 % an den förderfähigen   Ausführungskosten. Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

Die Bundesrepublik Deutschland - Straßen- und Verkehrsverwaltung - als Unternehmensträger - hat dabei jedoch der TG die Kosten für diejenigen Maßnahmen (ohne Zuschuss) vollständig zu ersetzen, die durch das Straßenbau - Vorhaben verursacht worden sind.

Den danach verbleibenden Eigenanteil an den Ausführungskosten trägt die Teilnehmergemeinschaft.

Ziele des Verfahrens

Durch den Neubau der Ortsumgehung Hauneck B27 einschließlich der landespflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden ländliche Grundstücke in einem Umfang von ca. 53 ha in Anspruch genommen.

Der entstehende Landverlust soll durch dieses Flurbereinigungsverfahren auf einen größeren Kreis von Grundstückseigentümern verteilt werden, wobei bereits vom Träger des Unternehmens (Hessen Mobil) selbst erworbene Flächen in das Verfahren eingebracht wurden und als Ersatzland verwendet werden können.

Neben den unternehmensbedingten Zielen des Flurbereinigungsverfahrens sollen auch im erforderlichen Umfang Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur, zur Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung durchgeführt werden.

Durch die neue Trasse der B27 werden landwirtschaftliche Grundstücke teilweise sowohl angeschnitten als auch gänzlich unwirtschaftlich zerschnitten. Das landwirtschaftliche Wegenetz wird an vielen Stellen unterbrochen. Ebenso wird teilweise das bestehende Be- und Entwässerungssystem für die Acker- und Grünlandgrundstücke in seiner Funktion beeinträchtigt.

Diese landeskulturellen Schäden gilt es zu beseitigen.

Das im Flurbereinigungsverfahren vorhandene Wege- und Gewässernetz entspricht jedoch auch unabhängig vom Neubau der B27 nur bedingt den Anforderungen einer modernen und motorisierten Landbewirtschaftung.

Neben der erforderlichen Schaffung neuer Wirtschaftswege sollen vorhandene verlegt, zweckmäßiger geführt, verbreitert oder befestigt werden. Insgesamt soll ein leistungsfähiges Wege- und Gewässer- und Biotopverbundnetz geschaffen werden.

Durch die sich anschließenden Maßnahmen der Bodenordnung können die Grundstücke nach Lage, Form und Größe neu gebildet und zusammengelegt werden.

Im Ergebnis sollen die künftigen Schlaggrößen neuzeitlichen Produktions- und Arbeitsbedingungen angepasst sein um den Arbeitsaufwand zu minimieren und eine zukunftsträchtige Landbewirtschaftung zu ermöglichen.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Einleitende Informationen Juli / August 2009
Flurbereinigungsbeschluss 22.10.2009
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 26.05.2010
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan derzeit in Bearbeitung
Feststellung der Wertermittlung  
Abfindungswunschtermin  
Abfindungsvereinbarung  
Allgemeiner Besitzübergang  
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes  
Eintritt des neuen Rechtszustandes  
Berichtigung der öffentlichen Bücher  
Schlussfeststellung

Verfahrensleitung

Hubertus Fisahn
Telefon: +49(611)535-2266
E-Mail: hubertus.fisahn@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Andreas Spill
Telefon: +49(611)535-2234
E-Mail: andreas.spill@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Hauneck B 27
c/o Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)
Hans-Scholl-Straße 6

34576 Homberg (Efze)

Telefon: +49(611)535-2000
E-Mail: info.afb-homberg@hvbg.hessen.de

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