Hinweis
Ursprünglich war ein Verfahren (UF 3300 Einhausen - Weschnitzdeiche) angedacht. Dieses wurde mittlerweile in die Verfahren UF 2652 Biblis-Ost – Deichsanierung und UF 2653 Einhausen-West – Deichsanierung unterteilt.
UF 2653
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Ursprünglich war ein Verfahren (UF 3300 Einhausen - Weschnitzdeiche) angedacht. Dieses wurde mittlerweile in die Verfahren UF 2652 Biblis-Ost – Deichsanierung und UF 2653 Einhausen-West – Deichsanierung unterteilt.
Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von ca. 533 ha. Eine detaillierte Gebietskarte finden Sie unter "Downloads".
| Verfahrensart | Flurbereinigung nach § 87 FlurbG |
|---|---|
| Verfahrensgröße | 533 ha |
| Anzahl der Beteiligten | 1.075 |
| Anzahl der Flurstücke | 1530 |
| Beteiligte Gemeinde/Stadt | Einhausen |
| Beteiligte Gemarkungen | Groß-Hausen, Klein-Hausen |
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe. Ist ein Unternehmensträger beteiligt (hier Gewässerverband Bergstraße), werden die Kosten von diesem durch Zahlung einer Verfahrenskostenpauschale je Hektar der anrechenbaren Fläche getragen.
Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z. B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft. Die Ausführungskosten werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen.
Kosten für Maßnahmen, die durch das Vorhaben des Unternehmensträgers verursacht worden sind, muss der Unternehmensträger tragen.
Für Maßnahmen die unabhängig vom Vorhaben des Unternehmensträgers durchgeführt werden beteiligen sich die öffentlichen Hände in Abhängigkeit von der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzfläche mit einem allgemeinen Zuschuss von 55 bis zu 75 % an den förderfähigen Ausführungskosten. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen.
Ziel und Zweck des Flurbereinigungsverfahrens ist die Flächenbereitstellung für die Sanierung der kommunalen Rheinflügeldeiche an der Weschnitz einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie für Maßnahmen zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).
Durch das Flurbereinigungsverfahren nach § 87 FlurbG soll der durch das Vorhaben entstehende Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern verteilt und damit wirtschaftliche Nachteile für einzelne Betroffene verringert werden. Die erheblichen landeskulturellen Schäden, insbesondere die Durchschneidung des landwirtschaftlichen Wegenetzes sowie landwirtschaftlicher Grundstücke soll durch Maßnahmen zur Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes beseitigt oder möglichst minimiert werden.
Darüber hinaus sollen im erforderlichen Umfang Landnutzungskonflikte aufgelöst und Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung ermöglicht werden. Zusätzlich werden Maßnahmen zur Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung sowie zum Biotopverbund angestrebt.
Das Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat I 13 – Enteignungsbehörde – hat am 09. November 2024 bei dem Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation – Obere Flurbereinigungsbehörde - die Einleitung einer Unternehmensflurbereinigung für die Rheinflügeldeichsanierung an der Weschnitz zwischen Einhausen und Biblis beantragt.
Durch das Unternehmen werden mit der Sanierung der Rheinflügeldeichsanierung in den Gemarkungen Biblis, Klein-Hausen und Groß-Hausen und zur Durchführung der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen ländliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch genommen.
Für die Durchführung des festgestellten Planes „Sanierung der kommunalen Rheinflügeldeiche an der Weschnitz im Bereich Deich links der Weschnitz (KWDL), RDS (Rheindeichsystem) 1, Deich-km 26+050 bis 31+450 sowie des Deichs rechts der Weschnitz (KWDR), RDS 2, Deich-km ‒ 4+100 bis 0+000 zuzüglich des „Lückenschlusses Einhausen“ bis Deich-km 32+635 L / ‒ 6+580 R und für die Maßnahmen zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)“ ist gemäß dem Planfeststellungsbeschluss vom 27. August 2024 die Enteignung zulässig.
Um ein Enteignungsverfahren zu vermeiden, kann die für solche Zwecke besonders geeignete Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG durchgeführt werden. Dem Verfassungsgebot des geringst möglichen Eingriffes bei Enteignungen wird gerade die Unternehmensflurbereinigung gerecht, die für die Betroffenen das mildere, verhältnismäßigere Mittel darstellt.
Der entstehende Landverlust wird durch das Flurbereinigungsverfahren auf einen größeren Kreis von Eigentümern verteilt. Damit werden wirtschaftliche Nachteile für einzelne Betroffene verringert.
Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.
| Anordnungsbeschluss | 10.06.2025 |
|---|---|
| Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft | 03.07.2025 |
| Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan | - |
| Feststellung der Wertermittlung | - |
| Allgemeiner Besitzübergang | - |
| Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes | - |
| Eintritt des neuen Rechtszustandes | - |
| Berichtigung der öffentlichen Bücher | - |
| Schlussfeststellung | - |
Zuständige Flurbereinigungsbehörde
Amt für Bodenmanagement Heppenheim
Babette Uhlig
Telefon: +49 (611) 535-8228
E-Mail:
babette.uhlig@hvbg.hessen.de
Felipe Ruiz Lorbacher
Telefon: +49(611)535-8269
E-Mail:
felipe.ruizlorbacher@hvbg.hessen.de
Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft Einhausen-West - Deichsanierung
c/o Amt für Bodenmanagement Heppenheim
Odenwaldstraße 6
64646 Heppenheim
Telefon +49(611)535-8100
E-Mail
info.afb-heppenheim@hvbg.hessen.de
Vorsitzender: Herr Thorsten Reski