Hinweis
Ursprünglich war ein Verfahren (UF 3300 Einhausen - Weschnitzdeiche) angedacht. Dieses wurde mittlerweile in die Verfahren UF 2652 Biblis-Ost – Deichsanierung und UF 2653 Einhausen-West – Deichsanierung unterteilt.
UF 2653
Ursprünglich war ein Verfahren (UF 3300 Einhausen - Weschnitzdeiche) angedacht. Dieses wurde mittlerweile in die Verfahren UF 2652 Biblis-Ost – Deichsanierung und UF 2653 Einhausen-West – Deichsanierung unterteilt.
Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von ca. 530 ha. Eine detaillierte Gebietskarte finden Sie unter "Downloads".
Verfahrensart | Flurbereinigung nach § 87 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 530 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 880 |
Anzahl der Flurstücke | ca. 1530 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Einhausen |
Beteiligte Gemarkungen | Groß-Hausen, Klein-Hausen |
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe. Ist ein Unternehmensträger beteiligt (hier Gewässerverband Bergstraße), werden die Kosten von diesem durch Zahlung einer Verfahrenskostenpauschale je Hektar der anrechenbaren Fläche getragen.
Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z. B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft. Die Ausführungskosten werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen.
Kosten für Maßnahmen, die durch das Vorhaben des Unternehmensträgers verursacht worden sind, muss der Unternehmensträger tragen.
Für Maßnahmen die unabhängig vom Vorhaben des Unternehmensträgers durchgeführt werden beteiligen sich die öffentlichen Hände in Abhängigkeit von der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzfläche mit einem allgemeinen Zuschuss von 55 bis zu 75 % an den förderfähigen Ausführungskosten. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen.
Ziel und Zweck des Flurbereinigungsverfahrens ist die Flächenbereitstellung für die Sanierung der kommunalen Rheinflügeldeiche an der Weschnitz einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie für Maßnahmen zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).
Durch das Flurbereinigungsverfahren nach § 87 FlurbG soll der durch das Vorhaben entstehende Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern verteilt und damit wirtschaftliche Nachteile für einzelne Betroffene verringert werden. Die erheblichen landeskulturellen Schäden, insbesondere die Durchschneidung des landwirtschaftlichen Wegenetzes sowie landwirtschaftlicher Grundstücke soll durch Maßnahmen zur Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes beseitigt oder möglichst minimiert werden.
Darüber hinaus sollen im erforderlichen Umfang Landnutzungskonflikte aufgelöst und Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung ermöglicht werden. Zusätzlich werden Maßnahmen zur Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung sowie zum Biotopverbund angestrebt.
Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.
Anordnungsbeschluss | |
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft | |
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan | |
Feststellung der Wertermittlung | |
Allgemeiner Besitzübergang | |
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes | |
Eintritt des neuen Rechtszustandes | |
Berichtigung der öffentlichen Bücher | |
Schlussfeststellung |
Zuständige Flurbereinigungsbehörde
Amt für Bodenmanagement Heppenheim
Telefon
Odenwaldstraße 6
64646 Heppenheim
Babette Uhlig
Telefon: +49 (611) 535-8228
E-Mail:
babette.uhlig@hvbg.hessen.de
Felipe Ruiz Lorbacher
Telefon: +49(611)535-8269
E-Mail:
felipe.ruizlorbacher@hvbg.hessen.de
Michael Gaubatz
Telefon: +49(611)535-8718
E-Mail:
michael.gaubatz@hvbg.hessen.de