Landwirtschaftlicher Weg zwischen Feldern, am Horizont Brücke

Altenstadt-Mühlweide

Die Gemeinde Altenstadt liegt im östlichen Teil des Wetteraukreises und wird von der Nidder durchquert. Die Landschaft ist leicht hügelig und wird in den Nidderauen vornehmlich als Grünland genutzt, nördlich davon überwiegt die Ackerlandnutzung.

Verfahrensgebiet

Das Verfahren umfasst Teile der Gemarkungen Altenstadt, Lindheim und Oberau. Entlang der Gemarkungsgrenze zwischen Altenstadt und Oberau verläuft die Nidder, welche in Teilbereichen renaturiert werden soll.

Im Osten der Gemarkung Altenstadt, in Nähe der Autobahnzufahrt, befindet sich eine Biogasanlage, dessen landwirtschaftliche Zuwegung ausgebaut werden soll.
Das Verfahren hat eine Gesamtgröße von ca. 92 Hektar.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Flurbereinigung nach § 86 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 92 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 40
Anzahl der Flurstücke ca. 150
Beteiligte Gemeinde/Stadt Gemeinde Altenstadt
Beteiligte Gemarkungen Altenstadt, Lindheim, Oberau


Finanzierung

Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z.B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Das Flurbereinigungsverfahren wird durch den Maßnahmenträger finanziert, soweit die Kosten von ihm verursacht wurden.
Die ggf. darüber hinausgehenden Ausführungskosten werden von der Teilnehmergemeinschaft getragen. Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzflächen mit einem allgemeinen Zuschuss von 55 bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU).

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um Maßnahmen der Landentwicklung, insbesondere Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung und der naturnahen Entwicklung von Gewässern, durchzuführen. Landnutzungskonflikte sollen aufgelöst werden.

Durch das Verfahren sollen die Voraussetzungen zur Realisierung von Renaturierungsmaßnahmen an der Nidder geschaffen werden. Ebenfalls soll die landwirtschaftliche Anbindung an die Biogasanlage in Altenstadt ausgebaut werden.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, notwendige Maßnahmen im gemeinschaftlichen Interesse, wie z.B. Agrarstrukturverbesserungen durchzuführen. Der landwirtschaftliche Grundbesitz ist teilweise zersplittert, eine Zusammenlegung von Eigentums- und Pachtflächen zu größeren Bewirtschaftungseinheiten ist erforderlich.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf 

Flurbereinigungsbeschluss01.10.2018
1. Änderungsbeschluss03.04.2019
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft19.02.2019
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 
Feststellung der Wertermittlung 
Abfindungswunschtermin 
Abfindungsvereinbarung 
Allgemeiner Besitzübergang 
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 
Eintritt des neuen Rechtszustandes 
Berichtigung der öffentlichen Bücher 
Schlussfeststellung 

Verfahrensleitung

Claudia Kaiser
Telefon: +49 (611) 535-7312
E-Mail: claudia.kaiser@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Melanie Schröder
Telefon: +49 (611) 535-7115
E-Mail: melanie.schroeder@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Altenstadt-Mühlweide
c/o Amt für Bodenmanagement Büdingen
Bahnhofstraße 33
63654 Büdingen

Vorstandsvorsitzender: Otto Messerschmidt-Holzapfel

Schlagworte zum Thema