UF 1833
Beselich - Heckholzhausen - B 49
Flurbereinigungsverfahren
Verfahrensgebiet
Heckholzhausen liegt am nordöstlichen Rand des Limburger Beckens, am Rand des Lahntals und am Südosthang des Westerwaldes in Mittelhessen. Schon von weitem sichtbar ist der Beselicher Kopf (296 m über NN), der in der südlicher Richtung steht. Heckholzhausen befindet sich im Tal des Kerkerbachs zentral im Landkreis Limburg-Weilburg (Hessen).
Verfahrensdaten
Verfahrensart | Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 421 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 110 Eigentümer/Erbengemeinschaften |
Anzahl der Flurstücke | 791 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Beselich, Weilburg |
Beteiligte Gemarkungen | Heckholzhausen, Schupbach, Obertiefenbach, Gaudernbach |
Finanzierung
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Sie werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen, können aber auch durch Dritte, bspw. durch die Gemeinde, übernommen werden.
Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig.
Ausführungskosten entstehen z.B. für Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums und Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft. Kosten für Maßnahmen, die durch das Vorhaben des Unternehmensträgers verursacht worden sind, muss der Unternehmensträger ersetzen.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit von der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzfläche mit einem allgemeinen Zuschuss von 55 bis 75 % an den förderfähigen Ausführungskosten. Die Förderung setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU).
Ziele des Verfahrens
Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um
- den eintretenden Landverlust im Zusammenhang mit dem Ausbau der B 49 einschließlich des Flächenbedarfes für die festgelegten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen. Das Ausmaß des Landverlustes wurde mit der landwirtschaftlichen Berufsvertretung abgestimmt.
- die durch Zerschneidung von Ackerflächen und Wegen entstehenden Nachteile für die allgemeine Landeskultur möglichst zu vermeiden bzw. auszugleichen,
- darüber hinaus Maßnahmen zur Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung durchzuführen.
Bekanntmachungen
Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.
Verfahrensablauf
Anordnungsbeschluss | 06.07.2009 |
1. Änderungsbeschluss | 06.06.2014 |
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft | 09.12.2010 |
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan | 02.07.2024 |
Feststellung der Wertermittlung | 16.09.2013 |
Abfindungswunschtermin | |
Abfindungsvereinbarung | |
Vorläufige Besitzeinweisung | |
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes | |
Eintritt des neuen Rechtszustandes | |
Berichtigung der öffentlichen Bücher | |
Schlussfeststellung |
Downloads
FNO Limburg a. d. Lahn
Zuständige Flurbereinigungsbehörde
Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn
Telefon
Berner Str. 11
65552 Limburg a. d. Lahn
Verfahrensleitung
Christian Schmitt
Telefon: +49(611)535-6240
E-Mail:
christian.schmitt@hvbg.hessen.de
Sachbearbeitung
Jürgen Müller
Telefon: +49(611)535-6213
E-Mail:
juergen.mueller@hvbg.hessen.de
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft Beselich-Heckholzhausen - B 49
c/o Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn
Berner Str. 11
65552 Limburg a. d. Lahn