Verfahrensgebiet
Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von 501 ha.
Verfahrensdaten
Verfahrensart | Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG in Verbindung mit Regelflurbereinigung nach § 1 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 501 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 145 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Stadt Hünfeld, Marktgemeinde Burghaun |
Beteiligte Gemarkungen | Hünfeld, Hünhan, Gruben, Roßbach, Kirchhasel, Großenbach, Sargenzell |
Finanzierung
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.
Die Ausführungskosten werden gefördert über:
- Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
- Zuschüsse der Europäischen Union (EU)
Ziele des Verfahrens
Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um
- die im Zusammenhang mit dem Bau der Ortsumgehung entstehenden landeskulturellen Nachteile zu vermeiden bzw. auszugleichen,
- den entstehenden Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen. Das Ausmaß der Verteilung des Landverlustes wurde im Einvernehmen mit der landwirtschaftlichen Berufsvertretung geregelt,
Ungünstige Produktions- und Arbeitsbedingungen sollen verbessert werden, durch
- erforderlicher Agrarstrukturverbesserungsmaßnahmen (Ausbau des Wege- und Gewässernetzes),
- notwendiger Maßnahmen der naturnahen Entwicklung von Gewässern zur Verbesserung der Gewässergüte und Gewässerstrukturgüte (Ausweisung von Uferrandstreifen),
- Durchführung der erforderlichen Neuordnung des Grundbesitzes (Zusammenlegung von Eigentums- und Pachtflächen),
- Verbesserung der Bodenstruktur (Meliorationskalkung)
- Errichtung von Viehtränken und Weidezäunen
Die allgemeine Landeskultur soll gefördert werden durch
- Überführung ökologisch wertvoller Flächen in öffentliches Eigentum,
- Erhaltung und Sicherung von Feuchtgebieten.
Die Landentwicklung soll gefördert werden durch
- Anlage von Hochwasserrückhaltungen
- Ausbau von Wirtschaftswegen zur Mitbenutzung von Radfahrern