Straße durch Felder

Hünfeld B 84

In dem Flurbereinigungsverfahren werden Trassen- und Ausgleichsflächen für den Bau der Ortsumgehung B 84 bereitgestellt. Der Landverlust wird auf einen größeren Kreis von Eigentümern verteilt. Durch die Neugestaltung des Wegenetzes und die Durchführung von Agrarstrukturmaßnahmen sollen die landwirtschaftlichen Betriebsbedingungen verbessert werden.

Lesedauer:4 Minuten

Verfahrensgebiet

Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von 501 ha.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG in Verbindung mit Regelflurbereinigung nach § 1 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 501 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 145
Beteiligte Gemeinde/Stadt Stadt Hünfeld, Marktgemeinde Burghaun
Beteiligte Gemarkungen Hünfeld, Hünhan, Gruben, Roßbach, Kirchhasel, Großenbach, Sargenzell

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um 

  • die im Zusammenhang mit dem Bau der Ortsumgehung entstehenden landeskulturellen Nachteile zu vermeiden bzw. auszugleichen,
  • den entstehenden Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen. Das Ausmaß der Verteilung des Landverlustes wurde im Einvernehmen mit der landwirtschaftlichen Berufsvertretung geregelt,

Ungünstige Produktions- und Arbeitsbedingungen sollen verbessert werden, durch

  • erforderlicher Agrarstrukturverbesserungsmaßnahmen (Ausbau des Wege- und Gewässernetzes),
  • notwendiger Maßnahmen der naturnahen Entwicklung von Gewässern zur Verbesserung der Gewässergüte und Gewässerstrukturgüte (Ausweisung von Uferrandstreifen),
  • Durchführung der erforderlichen Neuordnung des Grundbesitzes (Zusammenlegung von Eigentums- und Pachtflächen),
  • Verbesserung der Bodenstruktur (Meliorationskalkung)
  • Errichtung von Viehtränken und Weidezäunen

Die allgemeine Landeskultur soll gefördert werden durch

  • Überführung ökologisch wertvoller Flächen in öffentliches Eigentum,
  • Erhaltung und Sicherung von Feuchtgebieten.

Die Landentwicklung soll gefördert werden durch

  • Anlage von Hochwasserrückhaltungen
  • Ausbau von Wirtschaftswegen zur Mitbenutzung von Radfahrern

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Einleitende Informationen 27.06.2006
Anordnungsbeschluss 21.12.2006
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 24.09.2007
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 19.12.2016
Feststellung der Wertermittlung 14.11.2022
Abfindungswunschtermin  
Abfindungsvereinbarung  
Allgemeiner Besitzübergang  
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes  
Eintritt des neuen Rechtszustandes  
Berichtigung der öffentlichen Bücher  
Schlussfeststellung

Downloads

Verfahrensleitung

Thomas Wagner
Telefon: +49(611) 535 - 1143
E-Mail: thomas.wagner@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Andrea Ebert
Telefon: +49(611) 535 - 1142
E-Mail: andrea.ebert@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft Hünfeld B 84
c/o Amt für Bodenmanagement Fulda
Washingtonallee 1

36041 Fulda

Telefon: +49(611) 535 - 1000
E-Mail: info.afb-fulda@hvbg.hessen.de

Vorsitzender:           
Herr Detlef Staubach

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