Verfahrensgebiet
Siehe Gebietskarte 2019.
Verfahrensdaten
Verfahrensart | Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 196 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 88 |
Anzahl der Flurstücke | ca. 380 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Stadt Kirchhain |
Beteiligte Gemarkungen | Kirchhain, Stausebach, Himmelsberg |
Finanzierung
Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z. B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft. Die Ausführungskosten werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich in diesem Verfahren mit einem allgemeinen Zuschuss von 75 Prozent.
In diesem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApkV) mit einem Volumen von 1.375.600,- Euro genehmigt worden. Darin enthalten sind Kostenerstattungen Dritter in Höhe von 156.125,- Euro. Die Eigenleistung der Teilnehmergemeinschaft teilen sich der Wasserverband Lahn-Ohm (für die von Ihm verursachten Ausführungskosten) und die Stadt Kirchhain.
Ziele des Verfahrens
Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um
- die im Zusammenhang durch die Neuanlage des Nebengerinnes der Wohra entstehenden landeskulturellen Nachteile zu vermeiden bzw. auszugleichen,
- die verbleibenden Flächen nach neuzeitlichen betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten neu zu ordnen und
- darüber hinaus Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur (z.B. Wegebaumaßnahmen) umzusetzen
- bestehende und durch die Maßnahme hervorgerufene Landnutzungskonflikte aufzulösen
- Uferrandstreifen an der Wohra zu realisieren