Nasser Feldweg zwischen zwei Äckern, im Hintergrund sieht man Strommasten

Lampertheim - Rosengarten B47

Kreis Bergstraße

Verfahrensgebiet

Beschreibung folgt noch.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Flurbereinigung nach § 87 FlurbG)
Verfahrensgröße ca. 568,5 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 250
Anzahl der Flurstücke ca. 650
Beteiligte Gemeinde/Stadt Lampertheim, Gemeinde Bürstadt
Beteiligte Gemarkungen Rosengarten, Lampertheim, Hofheim

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Gutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss von mind. 55% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um den Landverlust, der für die Betroffenen im großen Umfang durch Maßnahmen entsteht, auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen und die durch das Unternehmen für die allgemeine Landeskultur entstehenden Nachteile zu beseitigen oder zu mindern.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Einleitende Informationen 2013 und 2014
Flurbereinigungsbeschluss 05.09.2019
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft  
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan  
Feststellung der Wertermittlung  
Allgemeiner Besitzübergang  
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes  
Eintritt des neuen Rechtszustandes  
Berichtigung der öffentlichen Bücher  
Schlussfeststellung  

Verfahrensleitung

Niels Kropp
Telefon: +49(611)535-8224
E-Mail: niels.kropp@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Peter Bormuth
Telefon: +49(611)535-8250
E-Mail: peter.bormuth@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

folgt noch

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