Verfahrensgebiet
Siehe Kurzinfo mit Übersichtskarte.
Verfahrensdaten
Verfahrensart | Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 403 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 500 |
Anzahl der Flurstücke | 3113 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Mittenaar |
Beteiligte Gemarkungen | Bicken, Ballersbach, Offenbach |
Finanzierung
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z. B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit von der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzfläche mit einem allgemeinen Zuschuss von 55 bis zu 75 % an den förderfähigen Ausführungskosten. Die Förderung setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU).
Die Gemeinde Mittenaar hat sich bereit erklärt, den Eigenanteil der Teilnehmergemeinschaft an den Ausführungskosten zu übernehmen, so dass den Teilnehmern der Verfahren keine Kosten entstehen, sofern nicht Maßnahmen im überwiegenden Einzelinteresse gewünscht sind.
Ziele des Verfahrens
Die Mobilisierung und Generierung von nachwachsenden Rohstoffen und damit auch die Nutzung der Holzreserven aus Klein- und Kleinstprivatwäldern gewinnt zunehmend an Bedeutung. Die Bewirtschaftung von Kleinprivatwaldflächen wird jedoch aufgrund der vorhandenen Probleme in der Flurstücks- und Eigentumsstruktur, z. B. starke Eigentums- und Besitzzersplitterung durch Realerbteilung, fehlende Eigentumssicherheit, fehlende Erschließung, oftmals stark erschwert.
Das Waldflurbereinigungsverfahren in Teilen der Gemarkung Bicken ist notwendig, um diesen strukturellen Problemen wirksam entgegenzutreten und die Voraussetzungen für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung im Klein- und Kleinstprivatwald zu schaffen.
Mit dem Flurbereinigungsverfahren werden insbesondere folgende Ziele verfolgt:
- Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur, z. B. Neuordnung land- und forstwirtschaftlicher Flächen nach modernen betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten durch Schaffung von nach Lage, Form und Größe zweckmäßig gestalteten Flurstücken und größeren wirtschaftlichen Einheiten
- Verbesserung der Infrastruktur des land- und forstwirtschaftlichen Wegenetzes durch Anpassung von Wegenetz und Ausbauzustand an die heutigen Anforderungen
- Maßnahmen der Landschaftspflege zur Erhaltung der Kulturlandschaft
- Maßnahmen der Gewässerentwicklung und des Hochwasserschutzes, z. B. Ausweisung von Gewässerrandstreifen
- Maßnahmen für Tourismus und Naherholung
- Förderung der Landeskultur und der Landentwicklung, Auflösung von Landnutzungskonflikten
- Unterstützung bei waldbaulichen Maßnahmen, gezielte Beseitigung einzelner Aufforstungen und Schaffung einer eindeutigen Feld-Wald-Grenze
- Regelung und Neuordnung der Eigentums- und Rechtsverhältnisse