Verfahrensgebiet
Das Flurbereinigungsverfahren Mühltal Nieder-Ramstadt II wurde auf Antrag des Regierungspräsidiums Darmstadt - Enteignungsbehörde – vom 12.01.2001 durch Beschluss der Oberen Flurbereinigungsbehörde, des damaligen Hessischen Landesvermessungsamtes (heute: Hess. Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation), vom 22.02.2001 gem. § 87 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) als Unternehmensflurbereinigung angeordnet und das Flurbereinigungsgebiet festgestellt.
Anlass für das Verfahren ist der Neubau der Ortsumgehung Mühltal - Nieder-Ramstadt im Zuge der Bundesstraße 426.
Verfahrensdaten
Verfahrensart | Flurbereinigung nach § 87 FlurbG (Unternehmensverfahren) |
Verfahrensgröße | ca. 137 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 250 |
Anzahl der Flurstücke | ca. 420 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Mühltal |
Beteiligte Gemarkungen | Nieder-Ramstadt |
Finanzierung
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten (§ 104 FlurbG) und Ausführungskosten (§ 105 FlurbG).
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Gutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme:
Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten. Der Eigenanteil der Teilnehmergemeinschaft zu diesen Kosten beträgt somit 25%.
Die Ausführungskosten werden gefördert über:
- Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
- Zuschüsse der Europäischen Union (EU)
Im Verfahren Mühltal-Nieder-Ramstadt II ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von rd. 170.000,- € als Ausführungskosten genehmigt worden. Die Bundesrepublik Deutschland als Träger der Maßnahme „Neubau der Umgehungsstraße Mühltal-Nieder-Ramstadt im Zuge der B 426“ hat ca. 88.000,- € zu tragen.
Die verbleibenden rd. 82.000,- € werden mit Mitteln der europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Hessen bezuschusst. Die Eigenleistung der Teilnehmergemeinschaft wird überwiegend von der Gemeinde Mühltal übernommen.
Ziele des Verfahrens
Unternehmensbezogene Ziele, bezogen auf den Einflussbereich des Unternehmens
- Verteilung des durch die Umgehungsstraße einschl. ihrer Nebenanlagen, Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen verursachten Landverlustes auf einen größeren Kreis von Eigentümern
- Beseitigung / Verminderung der durch die Durchschneidung entstehenden landeskulturellen Nachteile (landwirtschaftlich genutzte Flächen, Beregnungsanlagen, Wegenetz, Grabennetz, Landschaftsstrukturen)
Landeskulturelle Gründe
- Zusammenlegung von zersplittertem Grundbesitz (Schaffung großer Eigentums- und Bewirtschaftungsstrukturen)
- Verbesserung der Grundlagen der Wirtschaftsbetriebe (Erweiterungen, Gemeinschaftsanlagen, Betriebszweigaussiedlungen)
- Anpassung des landwirtschaftliche Wegenetz an die Anforderungen der modernen Landwirtschaft
- Sicherstellung einer ausreichenden Vorflut, Einziehung weggefallener Anlagen unter Berücksichtigung ökologischer Belange
- Lösung von Landnutzungskonflikten
- Verbesserung und Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen durch Bodenverbesserungen sowie Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege