Eine Brücke mit blauem Geländer inmitten grüner Landschaft führt in einen Tunnel,

Mühltal – Nieder-Ramstadt II

Landkreis Darmstadt-Dieburg

Verfahrensgebiet

Das Flurbereinigungsverfahren Mühltal Nieder-Ramstadt II wurde auf Antrag des Regierungspräsidiums Darmstadt - Enteignungsbehörde – vom 12.01.2001 durch Beschluss der Oberen Flurbereinigungsbehörde, des damaligen Hessischen Landesvermessungsamtes (heute: Hess. Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation), vom 22.02.2001 gem. § 87 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) als Unternehmensflurbereinigung angeordnet und das Flurbereinigungsgebiet festgestellt.

Anlass für das Verfahren ist der Neubau der Ortsumgehung Mühltal - Nieder-Ramstadt im Zuge der Bundesstraße 426.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Flurbereinigung nach § 87 FlurbG (Unternehmensverfahren)
Verfahrensgröße ca. 137 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 250
Anzahl der Flurstücke ca. 420
Beteiligte Gemeinde/Stadt Mühltal
Beteiligte Gemarkungen Nieder-Ramstadt

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten (§ 104 FlurbG) und Ausführungskosten (§ 105 FlurbG).

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Gutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.

Ausnahme:
Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.

Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten. Der Eigenanteil der Teilnehmergemeinschaft zu diesen Kosten beträgt somit 25%.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

Im Verfahren Mühltal-Nieder-Ramstadt II ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von rd. 170.000,- € als Ausführungskosten genehmigt worden. Die Bundesrepublik Deutschland als Träger der Maßnahme „Neubau der Umgehungsstraße Mühltal-Nieder-Ramstadt im Zuge der B 426“ hat ca. 88.000,- € zu tragen.

Die verbleibenden rd. 82.000,- € werden mit Mitteln der europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Hessen bezuschusst. Die Eigenleistung der Teilnehmergemeinschaft wird überwiegend von der Gemeinde Mühltal übernommen.

Ziele des Verfahrens

Unternehmensbezogene Ziele, bezogen auf den Einflussbereich des Unternehmens

  • Verteilung des durch die Umgehungsstraße einschl. ihrer Nebenanlagen, Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen verursachten Landverlustes auf einen größeren Kreis von Eigentümern
  • Beseitigung / Verminderung der durch die Durchschneidung entstehenden landeskulturellen Nachteile (landwirtschaftlich genutzte Flächen, Beregnungsanlagen, Wegenetz, Grabennetz, Landschaftsstrukturen)

Landeskulturelle Gründe

  • Zusammenlegung von zersplittertem Grundbesitz (Schaffung großer Eigentums- und Bewirtschaftungsstrukturen)
  • Verbesserung der Grundlagen der Wirtschaftsbetriebe (Erweiterungen, Gemeinschaftsanlagen, Betriebszweigaussiedlungen)
  • Anpassung des landwirtschaftliche Wegenetz an die Anforderungen der modernen Landwirtschaft
  • Sicherstellung einer ausreichenden Vorflut, Einziehung weggefallener Anlagen unter Berücksichtigung ökologischer Belange
  • Lösung von Landnutzungskonflikten
  • Verbesserung und Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen durch Bodenverbesserungen sowie Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Einleitende Informationenx
Flurbereinigungsbeschluss22.02.2001
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft06.06.2001
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan22.06.2018
Vorläufige Besitzeinweisung15.07.2011
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes18.07.2019
Eintritt des neuen Rechtszustandes28.07.2021
Berichtigung der öffentlichen Bücher2022/2023
Schlussfeststellung 

Verfahrensleitung

Martin Bergmann
Telefon: +49(611)535-8251
E-Mail: martin.bergmann@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Sabine Müllner
Telefon: +49(611)535-8234
E-Mail: sabine.muellner@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:

Teilnehmergemeinschaft Mühltal – Nieder-Ramstadt II
c/o Amt für Bodenmanagement Heppenheim
Odenwaldstraße 6
64646 Heppenheim

Telefon +49(611)535-8100
E-Mail info.afb-heppenheim@hvbg.hessen.de

Vorsitzender: Herr Werner Neumeister

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