Abgeschlossenes Verfahren
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
UF 1341
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
Das Flurbereinigungsverfahren Mühltal Nieder-Ramstadt II wurde auf Antrag des Regierungspräsidiums Darmstadt - Enteignungsbehörde – vom 12.01.2001 durch Beschluss der Oberen Flurbereinigungsbehörde, des damaligen Hessischen Landesvermessungsamtes (heute: Hess. Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation), vom 22.02.2001 gem. § 87 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) als Unternehmensflurbereinigung angeordnet und das Flurbereinigungsgebiet festgestellt.
Anlass für das Verfahren ist der Neubau der Ortsumgehung Mühltal - Nieder-Ramstadt im Zuge der Bundesstraße 426.
Verfahrensart | Flurbereinigung nach § 87 FlurbG (Unternehmensverfahren) |
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Verfahrensgröße | ca. 137 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 250 |
Anzahl der Flurstücke | ca. 420 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Mühltal |
Beteiligte Gemarkungen | Nieder-Ramstadt |
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten (§ 104 FlurbG) und Ausführungskosten (§ 105 FlurbG).
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Gutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme:
Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten. Der Eigenanteil der Teilnehmergemeinschaft zu diesen Kosten beträgt somit 25%.
Die Ausführungskosten werden gefördert über:
Im Verfahren Mühltal-Nieder-Ramstadt II ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von rd. 170.000,- € als Ausführungskosten genehmigt worden. Die Bundesrepublik Deutschland als Träger der Maßnahme „Neubau der Umgehungsstraße Mühltal-Nieder-Ramstadt im Zuge der B 426“ hat ca. 88.000,- € zu tragen.
Die verbleibenden rd. 82.000,- € werden mit Mitteln der europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Hessen bezuschusst. Die Eigenleistung der Teilnehmergemeinschaft wird überwiegend von der Gemeinde Mühltal übernommen.
Unternehmensbezogene Ziele, bezogen auf den Einflussbereich des Unternehmens
Landeskulturelle Gründe
Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.
Einleitende Informationen | x |
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Flurbereinigungsbeschluss | 22.02.2001 |
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft | 06.06.2001 |
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan | 22.06.2018 |
Vorläufige Besitzeinweisung | 15.07.2011 |
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes | 18.07.2019 |
Eintritt des neuen Rechtszustandes | 28.07.2021 |
Berichtigung der öffentlichen Bücher | 2022/2023 |
Schlussfeststellung | 16.12.2024 |
Zuständige Flurbereinigungsbehörde
Amt für Bodenmanagement Heppenheim
Telefon
Odenwaldstraße 6
64646 Heppenheim