Ackerfläche vor hügeliger Landschaft

Münchhausen - B 252

Die Gemeinde Münchhausen befindet sich 20 Kilometer nördlich der mittelhessischen Universitätsstadt Marburg am nördlichen Rand des Landkreises Marburg-Biedenkopf.

Verfahrensgebiet

Siehe Gebietskarte mit Flurstücken.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 1.569 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 750
Anzahl der Flurstücke ca. 3.800
Beteiligte Gemeinde/Stadt Gemeinde Münchhausen
Beteiligte Gemarkungen Münchhausen, Niederasphe, Simtshausen, Wollmar

Finanzierung

Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z. B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft. Die Ausführungskosten werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen.

Kosten für Maßnahmen, die durch das Vorhaben des Unternehmensträgers verursacht worden sind, muss der Unternehmensträger (hier Hessen-Mobil) ersetzen.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit von der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzfläche mit einem allgemeinen Zuschuss von 55 bis zu 75 % an den förderfähigen Ausführungskosten. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU).

Ziele des Verfahrens

Ziel und Zweck des Flurbereinigungsverfahrens ist die Flächenbereitstellung für den Neubau der Bundesstraßen 252 / 62 einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Die Trasse der geplanten B 252 / B 62 verläuft auf einer Länge von etwa 5 km im Gemeindegebiet Lahntal und zerschneidet das vorhandene Wege- und Gewässernetz sowie die landwirtschaftlichen Grundstücke erheblich.

Durch das Flurbereinigungsverfahren sollen diese Nachteile für die allgemeine Landeskultur, die durch die Baumaßnahme entstehen, möglichst vermieden bzw. minimiert werden.

Darüber hinaus sollen Landnutzungskonflikte aufgelöst und Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung ermöglicht werden. Zusätzlich werden Maßnahmen zur Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung, insbesondere zur gewässerökologischen Verbesserung und zur Biotopverbundplanung angestrebt.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Anordnungsbeschluss 23.05.2014
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 25.11.2015
Flächenbereitsstellung für den Unternehmensträger ab 2014
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan  
Feststellung der Wertermittlung  
Abfindungswunschtermin  
Abfindungsvereinbarung  
Allgemeiner Besitzübergang  
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes  
Eintritt des neuen Rechtszustandes  
Berichtigung der öffentlichen Bücher  
Schlussfeststellung

Verfahrensleitung

Steffen Breitbarth
Telefon +49(611)535-3240
E-Mail: steffen.breitbarth@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Sandy Weißhampel
Telefon: +49(611)535-3227
E-Mail: sandy.weisshampel@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft Lahntal - B 252
c/o Amt für Bodenmanagement Marburg
Robert-Koch-Str. 17

35041 Marburg

Vorsitzender: Hartmut Spenner-Schneider

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