Blick über Feld, in der Bildmitte ein Bach

Wabern-Harle I

Harle ist ein Ortsteil der Gemeinde Wabern im Schwalm-Eder-Kreis in Hessen.

Verfahrensgebiet

Zum Verfahrensgebiet gehören alle in ihm liegenden Grundstücke. Diese werden im Flurbereinigungsbeschluss und in Änderungsbeschlüssen einzeln aufgeführt und nachrichtlich in Gebietskarten dargestellt. Die Beschlüsse und Gebietskarten finden Sie unter "Downloads".

Verfahrensdaten

Übersicht der Verfahrensdaten
VerfahrensartUnternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG
Verfahrensgröße321 ha
Anzahl der Beteiligten148
Anzahl der Flurstücke725
Beteiligte Gemeinde/StadtWabern, Felsberg
Beteiligte GemarkungenWabern-Harle, Niedermöllrich, Wabern, Felsberg-Lohre

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden. Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind. Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit von der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzfläche mit einem allgemeinen Zuschuss von 55 bis zu 75 % an den förderfähigen Ausführungskosten der Teilnehmergemeinschaft. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU).

Ziele des Verfahrens

Sind dem Flurbereinigungsbeschluss zu entnehmen.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Übersicht des Verfahrensablaufs
Einleitende Informationenx
Flurbereinigungsbeschluss06.02.1992
1. Änderungsbeschluss19.11.2002
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft14.05.1992
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan18.12.2006
Feststellung der Wertermittlung31.10.2007
Abfindungswunschtermin2007
Abfindungsvereinbarung2008 / 2009
Allgemeiner Besitzübergang07.07.2009
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes26.10.2017
Eintritt des neuen Rechtszustandes14.06.2019
Berichtigung der öffentlichen Bücher-
Schlussfeststellung-

Sachbearbeitung

Marcel Pagin
Telefon: +49 (611) 535 2325
E-Mail: marcel.pagin@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft Wabern-Harle I
c/o Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)
Hans-Scholl-Straße 6

34576 Homberg (Efze)

Telefon: +49(611)535-2000
E-Mail: info.afb-homberg@hvbg.hessen.de

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