Verfahrensgebiet
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Verfahrensdaten
Verfahrensart | Flurbereinigung nach § 1 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 813 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 480 Eigentümer/Erbengemeinschaften |
Anzahl der Flurstücke | alter Bestand ca. 2.240, neuer Bestand ca. 1.170 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Löhnberg |
Beteiligte Gemarkungen | Löhnberg, Niedershausen, Obershausen |
Finanzierung
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Sie werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen, können aber auch durch Dritte, bspw. durch die Gemeinde, übernommen werden.
Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig.
Ausführungskosten entstehen z.B. für Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums und Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich in diesem Verfahren mit einem allgemeinen Zuschuss von 74 % an den förderfähigen Ausführungskosten. Die Förderung setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU). Die Eigenleistung wird hier von der Gemeinde Löhnberg übernommen.
In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von ca. 1.638.000 € als Ausführungskosten genehmigt worden.
Ziele des Verfahrens
Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um
- Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur durchzuführen. Insbesondere bedarf es einer Verbesserung des Wege- und Gewässernetzes sowie der Anpassung der Grundstücksgrößen und -formen an neuzeitliche Bewirtschaftungsverhältnisse.
- Auenbereiche des Kallenbaches und Faulbaches zu schützen und die Gewässer naturnah instand zu setzen und zu gestalten,
- im Ortsbereich die Steigerung der Wohnqualität im Rahmen der Dorferneuerung zu fördern,
- das Liegenschaftskataster zu erneuern.