Verfahrensgebiet
Kurzinfo mit Übersichtskarte und allgemeinen Daten zum Verfahren .
Verfahrensdaten
Verfahrensart | Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 165 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 220 Eigentümer/Erbengemeinschaften |
Anzahl der Flurstücke | ca. 1.060 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Rüdesheim |
Beteiligte Gemarkungen | Rüdesheim |
Finanzierung
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Sie werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen, können aber auch durch Dritte, bspw. durch die Gemeinde, übernommen werden.
Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig.
Ausführungskosten entstehen z.B. für Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums und Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss auf der Grundlage einer Stellungnahme der für Weinbau zuständigen Behörde an den förderfähigen Ausführungskosten. Die Förderung setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU).
Ziele des Verfahrens
Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um
- den Steillagenweinbau und die nachhaltige Qualitätsentwicklung der Weinerzeugung, einschließlich der Verringerung der Erosionsanfälligkeit der exponierten Rebhänge zu erhalten,
- Bewässerungsmaßnahmen zu realisieren,
- die agrarstrukturellen Verhältnisse zu verbessern und zusätzlich die Erhaltung und Entwicklung des Landschaftsbildes zu sichern.