Nach § 195 BauGB haben die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse alle notariell beurkundeten Kaufverträge auszuwerten, um Transparenz auf dem Immobilienmarkt herzustellen. Um weitere Informationen zu der veräußerten Immobilien und damit mehr Transparenz zu schaffen, bedient sich die Geschäftsstelle beim AfB Homberg (Efze) (Geschäftsstelle für Immobilienwerte für den Bereich des Landkreises Hersfeld-Rotenburg, Schwalm-Eder-Kreis und des Werra-Meißner-Kreises) eines Fragebogens.
Den Fragebogen zum entsprechenden Teilmarkt (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus/Wohn- und Geschäftshaus, Wohnungseigentum, unbebaut, Wald/Forst) finden Sie untenstehend auf dieser Seite.