Nach § 195 BauGB haben die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse alle notariell beurkundeten Kaufverträge auszuwerten, um Transparenz auf dem Immobilienmarkt herzustellen. Um weitere Informationen zu der veräußerten Immobilien und damit mehr Transparenz zu schaffen, bedient sich die Geschäftsstelle beim AfB Büdingen (Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Main-Kinzig-Kreises, des Wetteraukreises und der Stadt Hanau) eines Fragebogens.
Fragebögen
Geschäftsstelle beim AfB Büdingen
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Den Fragebogen zum entsprechenden Teilmarkt finden Sie untenstehend auf dieser Seite.
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