Geschäftsstelle beim AfB Büdingen

Die Geschäftsstelle erfasst bei Bedarf eine zusätzliche Datenerhebung mittels Fragebögen.

Nach § 195 BauGB haben die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse alle notariell beurkundeten Kaufverträge auszuwerten, um Transparenz auf dem Immobilienmarkt herzustellen. Um weitere Informationen zu der veräußerten Immobilien und damit mehr Transparenz zu schaffen, bedient sich die Geschäftsstelle beim AfB Büdingen (Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Main-Kinzig-Kreises, des Wetteraukreises und der Stadt Hanau) eines Fragebogens.

Den Fragebogen zum entsprechenden Teilmarkt („Einfamilien- und Zweifamilienhaus“, „Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, Bürogebäude und gewerblich genutzte Objekte (inkl. Gewerbehallen)“, „Wohnungs- und Teileigentum“) finden Sie untenstehend auf dieser Seite.

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