Blick auf Weinberge am Hang

Rüdesheim III

Rüdesheim am Rhein ist eine Weinstadt im Rheingau-Taunus-Kreis und liegt mit dem gegenüberliegenden Bingen am südlichen Tor zum Mittelrheintal. Rüdesheim gehört mit zum UNESCO-Welterbe Oberes Mittelrheintal.

Lesedauer:4 Minuten

Abgeschlossenes Verfahren

Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.

Verfahrensgebiet

Kurzinfo mit Übersichtskarte und allgemeinen Daten zum Verfahren.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 165 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 220 Eigentümer/Erbengemeinschaften
Anzahl der Flurstücke ca. 1.060
Beteiligte Gemeinde/Stadt Rüdesheim
Beteiligte Gemarkungen Rüdesheim

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Sie werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen, können aber auch durch Dritte, bspw. durch die Gemeinde, übernommen werden.
Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig.
Ausführungskosten entstehen z.B. für Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums und Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss auf der Grundlage einer Stellungnahme der für Weinbau zuständigen Behörde an den förderfähigen Ausführungskosten. Die Förderung setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU).

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um

  • den Steillagenweinbau und die nachhaltige Qualitätsentwicklung der Weinerzeugung, einschließlich der Verringerung der Erosionsanfälligkeit der exponierten Rebhänge zu erhalten,
  • Bewässerungsmaßnahmen zu realisieren,
  • die agrarstrukturellen Verhältnisse zu verbessern und zusätzlich die Erhaltung und Entwicklung des Landschaftsbildes zu sichern.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Flurbereinigungsbeschluss 15.12.2008
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 12.03.2009
1. Änderungsbeschluss 21.09.2009
2. Änderungsbeschluss 11.09.2014
3. Änderungsbeschluss 27.07.2020
Einstellungsbeschluss 04.04.2022

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