Am rechten Bildrand ist eine Straße zu sehen, links daneben Birken und ein Bagger mit Rohren

Hofgeismar - OU B 83

Landkreis Kassel

Lesedauer:3 Minuten

Verfahrensgebiet

Hofgeismar liegt in der Hofgeismarer Rötsenke etwa 21 km nordnordwestlich von Kassel. Es befindet sich unmittelbar südöstlich des Hofgeismarer Stadtwaldes zwischen Trendelburg im Norden und Grebenstein im Süden direkt oberhalb der Einmündung der Lempe in die Esse. Das Gemeindegebiet erstreckt sich zwischen 124 m (an der Esse) und 392 m ü. NN (im Hofgeismarer Stadtwald auf dem Heuberg; mit Fernsehturm), die Kernstadt liegt auf durchschnittlich 165 m Höhe.

Verfahrensdaten

VerfahrensartVerfahrensart: Flurbereinigung nach § 87 FlurbG
Verfahrensgrößeca. 1.524 ha
Anzahl der Beteiligtenca. 314
Anzahl der Flurstückeca. 1.756
Beteiligte Gemeinde/StadtStadt Grebenstein, Stadt Hofgeismar
Beteiligte GemarkungenCarlsdorf, Grebenstein, Hofgeismar, Hümme, Oberförsterei Hofgeismar, Schöneberg und Kelze

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um

  • die im Zusammenhang mit dem Bau der Ortsumgehung entstehenden landeskulturellen Nachteile zu vermeiden bzw. auszugleichen,
  • den entstehenden Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen. Das Ausmaß der Verteilung des Landverlustes wurde im Einvernehmen mit der landwirtschaftlichen Berufsvertretung geregelt,
  • darüber hinaus Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur durchzuführen. Insbesondere bedarf es einer Verbesserung des Wege- und Gewässernetzes sowie der Anpassung der Grundstücksgrößen und –formen an neuzeitliche Bewirtschaftungsverhältnisse.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Anordnungsbeschluss 10.04.2008
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 02.04.2009
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 24.07.2014
Feststellung der Wertermittlung 30.06.2014
Abfindungswunschtermin 01 - 03/2015
Abfindungsvereinbarung 01 - 12/2016
Allgemeiner Besitzübergang 30.12.2016
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes  
Eintritt des neuen Rechtszustandes  
Berichtigung der öffentlichen Bücher  
Schlussfeststellung

Downloads

Verfahrensleitung

Tobias Wollenhaupt
Telefon: +49 (611) 535-4434
E-Mail: tobias.wollenhaupt@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:              
Teilnehmergemeinschaft Hofgeismar - OU B 83
Amt für Bodenmanagement Korbach
Medebacher Landstraße 27
34497 Korbach

Vorsitzender:
Herr Eckhard Kersten
Bremer Straße 27
34369 Hofgeismar
Tel.: 05671/40404
Mobil: 0170/2105382

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