Verfahrensgebiet
Siehe Gebietskarte.
Verfahrensdaten
Verfahrensart | Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 131 ha |
Anzahl der Eigentümer | ca. 390 |
Anzahl der Flurstücke | alt: ca. 1.025, neu: |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Mittenaar, Bischoffen, Hohenahr |
Beteiligte Gemarkungen | Offenbach, Bischoffen, Altenkirchen |
Finanzierung
Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z. B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft. Die Ausführungskosten werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen.
Die Gemeinden Mittenaar und Bischoffen tragen den Anteil an den Ausführungskosten, der durch ihr Vorhaben (Zufahrt zum Gewerbegebiet) verursacht wird.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit von der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzfläche mit einem allgemeinen Zuschuss von 55 bis zu 75 % an den förderfähigen Ausführungskosten. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU).
Die Gemeinden Mittenaar und Bischoffen haben sich bereit erklärt, den Eigenanteil der Teilnehmergemeinschaft an den Ausführungskosten zu übernehmen, so dass den Teilnehmern der Verfahren keine Kosten entstehen, sofern nicht Maßnahmen im Einzelinteresse gewünscht sind.
Ziele des Verfahrens
Mit dem Flurbereinigungsverfahren werden insbesondere folgende Ziele verfolgt:
- Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur, z. B. Neuordnung landwirtschaftlicher Flächen nach modernen betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten, hierbei sollen Eigentums- und Pachtflächen zu größeren Bewirtschaftungseinheiten zusammengelegt werden, da durch Realteilung extrem kleinstrukturierte und kleinparzellierte Besitzstruktur vorherrscht.
- Auflösung von Landnutzungskonflikten und Minimierung der landeskulturellen Nachteile für die Landwirtschaft durch Bodenordnung und landschaftspflegerische Maßnahmen. Die im geplanten Flurbereinigungsgebiet liegenden Gewanne sind von zunehmender Verbuschung betroffen. Durch Besitz-Zersplitterung, fehlende Eigentumssicherheit und Verbuschung wird die Nutzung erschwert. Die Erhaltung der Kulturlandschaft ist durch die Gefahr der Nutzungsaufgabe bedroht.
- Uferrandstreifenausweisung und naturnahe Umgestaltung des Kaltenbaches, ggf. Verlegung in den Taltiefpunkt
- Schaffung einer Retentionsfläche an der Aar
- Umsetzung des Bebauungsplanes „Verkehrsanbindung Interkommunales Gewerbegebiet Bischoffen/Offenbach“ der Gemeinden Mittenaar und Bischoffen (Umsetzung der Zuwegung des Interkommunalen Gewerbegebietes und zugehöriger Ausgleichsflächen)
- Verlegung der von den Gemeinden Bischoffen und Mittenaar bereitgestellten oder noch anzukaufenden Flächen in den Bereich der Uferrandstreifen, der Zufahrt zum Interkommunalen Gewerbegebiet Bischoffen/Offenbach, der Ausgleichsflächen für die Baumaßnahme und der Retentionsfläche
- Regelung und Neuordnung der Eigentums- und Rechtsverhältnisse