Verfahrensgebiet
Die Gemeinde Calden liegt mit ihrem auf der Langen- und Staufenbergplatte gelegenen Kernort rund 12 km (Luftlinie) nordwestlich der Innenstadt von Kassel. Das Hauptdorf wird von der Calde durchflossen, deren Wasser über den Suderbach nordostwärts in die Esse fließt. Zu den Fließgewässern der Gemeinde gehören auch der Esse-Zufluss Jungfernbach beim südlichen Schloss Wilhelmsthal und die Nebelbeeke, die etwa nordwärts durch die westlichen Ortsteile Ehrsten, Meimbressen und Westuffeln fließt und in die durch den Ortsteil Obermeiser verlaufende Warme mündet.
Verfahrensdaten
Verfahrensart | Flurbereinigung nach § 87 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 1.015 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 375 |
Anzahl der Flurstücke | ca. 1.960 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Calden, Grebenstein |
Beteiligte Gemarkungen | Calden, Grebenstein, Schachten, Burguffeln |
Finanzierung
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.
Die Ausführungskosten werden gefördert über:
- Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
- Zuschüsse der Europäischen Union (EU)
Ziele des Verfahrens
Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um
- die im Zusammenhang mit dem Bau der Ortsumgehung und der damit verbundenen Verlegung der Landesstraße 3214 und der Kreisstraßen 47 und 48 entstehenden landeskulturellen Nachteile zu vermeiden bzw. auszugleichen,
- den entstehenden Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen. Das Ausmaß der Verteilung des Landverlustes wurde im Einvernehmen mit der landwirtschaftlichen Berufsvertretung geregelt.