Verfahrensgebiet
Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von 310 ha.
Verfahrensdaten
Verfahrensart | vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 310 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 93 |
Anzahl der Flurstücke | ca. 478 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Stadt Herbstein |
Beteiligte Gemarkungen | Herbstein |
Finanzierung
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 80% an den förderfähigen Ausführungskosten.
Die Ausführungskosten werden gefördert über:
- Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
- Zuschüsse der Europäischen Union (EU)
In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von 437.932 € als Ausführungskosten genehmigt worden.
Die Eigenleistung wird von der Stadt Herbstein übernommen.
Ziele des Verfahrens
Die folgenden Ziele sollen im Flurbereinigungsverfahren umgesetzt werden:
- Neuordnung des Grundbesitzes zur Sicherstellung der landwirtschaftlichen Bodennutzung, Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, sowie Förderung der Erholung und des Fremdenverkehrs
- Zweckmäßige Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes
- Schaffung von Bewirtschaftungsvereinfachungen (Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen) für die verbleibenden landwirtschaftlichen Betriebe
- Auflösung von Nutzungskonflikten landwirtschaftlicher Flächen einschließlich Ausgleich von Landnutzungsinteressen und Mitwirkung bei der Umsetzung flächenbezogener Vorhaben (z.B. FFH-Gebiete)
- Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung der Landschaftspflege und des Naturschutzes, insbesondere soll die naturnahe Entwicklung der Fließgewässer durch die Ausweisung von Uferrandstreifen gefördert werden
- Sicherung und Verbesserung der Grundwasservorkommen in Zone II des Wasserschutzgebietes durch Erwerb von Flächen
- Sicherstellung einer zumindest extensiven Landnutzung bei ungünstigen natürlichen Standortbedingungen mit der Zielrichtung der Offenhaltung der Landschaft und Erhaltung ökologisch wertvoller Landschaftsbestandteile
- Notwendige Erschließungsmaßnahmen sollen durchgeführt werden