Blick über Wiese auf Dorf

Herbstein-Herbstein

Das Verfahrensgebiet umfasst Teilbereiche der Gemarkung Herbstein. Ein Schwerpunkt des Verfahrens ist die Renaturierung des Gewässers Alte Hasel.

Lesedauer:4 Minuten

Verfahrensgebiet

Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von 310 ha.

Verfahrensdaten

Verfahrensart vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 310 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 93
Anzahl der Flurstücke ca. 478
Beteiligte Gemeinde/Stadt Stadt Herbstein
Beteiligte Gemarkungen Herbstein

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 80% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von 437.932 € als Ausführungskosten genehmigt worden.
Die Eigenleistung wird von der Stadt Herbstein übernommen.

Ziele des Verfahrens

Die folgenden Ziele sollen im Flurbereinigungsverfahren umgesetzt werden:

  • Neuordnung des Grundbesitzes zur Sicherstellung der landwirtschaftlichen Bodennutzung, Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, sowie Förderung der Erholung und des Fremdenverkehrs
  • Zweckmäßige Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes
  • Schaffung von Bewirtschaftungsvereinfachungen (Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen) für die verbleibenden landwirtschaftlichen Betriebe
  • Auflösung von Nutzungskonflikten landwirtschaftlicher Flächen einschließlich Ausgleich von Landnutzungsinteressen und Mitwirkung bei der Umsetzung flächenbezogener Vorhaben (z.B. FFH-Gebiete)
  • Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung der Landschaftspflege und des Naturschutzes, insbesondere soll die naturnahe Entwicklung der Fließgewässer durch die Ausweisung von Uferrandstreifen gefördert werden
  • Sicherung und Verbesserung der Grundwasservorkommen in Zone II des Wasserschutzgebietes durch Erwerb von Flächen
  • Sicherstellung einer zumindest extensiven Landnutzung bei ungünstigen natürlichen Standortbedingungen mit der Zielrichtung der Offenhaltung der Landschaft und Erhaltung ökologisch wertvoller Landschaftsbestandteile
  • Notwendige Erschließungsmaßnahmen sollen durchgeführt werden

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Einleitende Informationen 1999
Anordnungsbeschluss 14.01.2000
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 06.04.2000
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 23.02.2006
Feststellung der Wertermittlung 20.02.2014
(tlw. mit Flurbereinigungsplan)
Abfindungswunschtermin 2014
Abfindungsvereinbarung 2014
Allgemeiner Besitzübergang 12.12.2014
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes  
Eintritt des neuen Rechtszustandes  
Berichtigung der öffentlichen Bücher  
Schlussfeststellung

Verfahrensleitung

Stefan Sudmeier
Telefon: +49(611) 535 -1460
E-Mail: stefan.sudmeier@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Marie-Theres Dimmerling
Telefon: +49(611) 535 - 1462
E-Mail: marie-theres.dimmerling@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft Herbstein-Herbstein
c/o Amt für Bodenmanagement Fulda
Washingtonallee 1

36041 Fulda

Telefon: +49(611) 535 - 1000
E-Mail: info.afb-fulda@hvbg.hessen.de

Vorsitzender: Herr Hans-Jörg von Schönfels

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