Alte Steinkirche neben Weg

Hesseneck-Kailbach/Schöllenbach

Odenwaldkreis

Lesedauer:3 Minuten

Verfahrensgebiet

Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von ca. 2170 ha.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Flurbereinigung nach § 86 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 2170 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 300
Anzahl der Flurstücke ca. 1350
Beteiligte Gemeinde/Stadt Oberzent
Beteiligte Gemarkungen Kailbach, Schöllenbach

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von 1.850.000 € als Ausführungskosten genehmigt worden.
Die Eigenleistung wird von der Kommune Oberzent übernommen.

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um 

  • Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur durchzuführen. Insbesondere bedarf es einer Verbesserung des Wege- und Gewässernetzes sowie der Anpassung der Grundstücksgrößen und -formen an neuzeitliche Bewirtschaftungsverhältnisse.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Einleitende Informationen14.08.2002
Flurbereinigungsbeschluss16.09.2002
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft29.11.2004
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan30.12.2011
1. Änderungsbeschluss zum Flurbereinigungsbeschluss22.06.2017
Feststellung der Wertermittlung05.01.2024
Allgemeiner Besitzübergang 
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 
Eintritt des neuen Rechtszustandes 
Berichtigung der öffentlichen Bücher 
Schlussfeststellung 

Verfahrensleitung

Thomas Fabian
Telefon: +49(611)535-8222
E-Mail: thomas.fabian2@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Christina Becker
Telefon: +49(611)535-8233
E-Mail: christina.becker@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:

Teilnehmergemeinschaft Hesseneck-Kailbach/Schöllenbach
c/o Amt für Bodenmanagement Heppenheim
Odenwaldstraße 6
64646 Heppenheim

Telefon +49(611)535-8100
E-Mail info.afb-heppenheim@hvbg.hessen.de

Vorsitzender: Herr Torsten Laqua

Schlagworte zum Thema