Verfahrensgebiet
Hofgeismar liegt in der Hofgeismarer Rötsenke etwa 21 km nordnordwestlich von Kassel. Es befindet sich unmittelbar südöstlich des Hofgeismarer Stadtwaldes zwischen Trendelburg im Norden und Grebenstein im Süden direkt oberhalb der Einmündung der Lempe in die Esse. Das Gemeindegebiet erstreckt sich zwischen 124 m (an der Esse) und 392 m ü. NN (im Hofgeismarer Stadtwald auf dem Heuberg; mit Fernsehturm), die Kernstadt liegt auf durchschnittlich 165 m Höhe.
Verfahrensdaten
Verfahrensart | Verfahrensart: Flurbereinigung nach § 87 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 1.524 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 314 |
Anzahl der Flurstücke | ca. 1.756 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Stadt Grebenstein, Stadt Hofgeismar |
Beteiligte Gemarkungen | Carlsdorf, Grebenstein, Hofgeismar, Hümme, Oberförsterei Hofgeismar, Schöneberg und Kelze |
Finanzierung
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.
Die Ausführungskosten werden gefördert über:
- Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
- Zuschüsse der Europäischen Union (EU)
Ziele des Verfahrens
Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um
- die im Zusammenhang mit dem Bau der Ortsumgehung entstehenden landeskulturellen Nachteile zu vermeiden bzw. auszugleichen,
- den entstehenden Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen. Das Ausmaß der Verteilung des Landverlustes wurde im Einvernehmen mit der landwirtschaftlichen Berufsvertretung geregelt,
- darüber hinaus Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur durchzuführen. Insbesondere bedarf es einer Verbesserung des Wege- und Gewässernetzes sowie der Anpassung der Grundstücksgrößen und –formen an neuzeitliche Bewirtschaftungsverhältnisse.