Verfahrensgebiet
Das Flurbereinigungsgebiet befindet sich im nordöstlichen Teil Hessens, ca. 4 km östlich vom Zentrum der Kreisstadt Bad Hersfeld als Mittelzentrum mit Teilfunktion des rd. 50 km südlich bestehenden Oberzentrums Fulda.
Das Verfahren beinhaltet neben den Gemarkungen Kathus und Sorga noch Teile der Gemarkungen Petersberg und Meckbach der Stadt Bad Hersfeld sowie Teile aus der Gemarkung Oberförsterei Hersfeld-Wippershain der Gemeinde Schenklengsfeld.
Das Verfahren hat eine Gesamtgröße von ca. 548 ha. Hierin sind neben Bereichen der Feldlage ca. 13 ha Wald und 19 ha Ortslage enthalten.
Verfahrensdaten
Verfahrensart | Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 548 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 275 |
Anzahl der Flurstücke | ca. 1.425 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Kreisstadt Bad Hersfeld, Gemeinde Schenklengsfeld |
Beteiligte Gemarkungen | Kathus, Sorga, Petersberg, Meckbach, Oberförsterei Hersfeld-Wippershain |
Finanzierung
Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z. B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft. Die Ausführungskosten werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit von der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzfläche mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75 % an den förderfähigen Ausführungskosten. Der nach Förderung verbleibende Eigenanteil wird voraussichtlich von der Kreisstadt Bad Hersfeld übernommen.
Die Ausführungskosten werden gefördert über:
- Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
- Zuschüsse der Europäischen Union (EU)
Ziele des Verfahrens
Zielsetzung des Verfahrens soll neben dem Hochwasserschutz und der Regulierung von Starkregenereignissen, die Förderung des Agrarstrukturverbundes sowie Erhaltung der Kulturlandschaft bilden. Umzusetzen ist dies in Form einer Neuordnung des Grundbesitzes und infolge dessen der Gestaltung des Landschaftsbildes und Auflösung bestehender Nutzungskonflikte.
Aus Gründen der dringend erforderlichen Vorsorge vor Starkregenereignissen, zur Wiederherstellung naturräumlicher Strukturen (z.B. Neuanlage von Feldgehölzen, landschaftstypische Durchgrünung), zur Restrukturierung und Neuanlage von landwirtschaftlichen Wegen und Grabensystemen sowie zur Verbesserung des Zuschnittes von landwirtschaftlichen Flächen soll ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren angeordnet werden.
Dieses soll daneben auch der Flächenbereitstellung zur Umsetzung von Maßnahmen im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie an der Solz dienen.