Verfahrensgebiet
Die Stadt Nidderau befindet sich im westlichen Main-Kinzig-Kreis sowie am Rande des Ballungs-zentrums Rhein-Main und ist stark ackerbaulich geprägt. Das Verfahren beinhaltet außer der Stadt Nidderau noch Teile der Gemeinde Schöneck.
Das Verfahren hat eine Gesamtgröße von ca. 589 Hektar, wovon für den Neubau der Bundesstraßen ca. 36 Hektar beansprucht werden.
Verfahrensdaten
Verfahrensart |
Flurbereinigung nach § 87 FlurbG |
Verfahrensgröße |
ca. 589 ha |
Anzahl der Beteiligten |
ca. 350 |
Anzahl der Flurstücke |
ca. 1377 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt |
Stadt Nidderau, Gemeinde Schöneck |
Beteiligte Gemarkungen |
Heldenbergen, Eichen, Erbstadt, Büdesheim |
Finanzierung
Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc.
Im Einwirkungsbereich der Ortsumfahrung übernimmt der Unternehmensträger die Verfahrenskosten.
Die ggf. darüber hinausgehenden Verfahrenskostenanteile trägt das Land Hessen.
Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z.B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Das Flurbereinigungsverfahren wird durch den Maßnahmenträger finanziert, soweit die Kosten von ihm verursacht wurden, z.B. durch Maßnahmen die der Vermeidung bzw. Verminderung von Nachteilen dienen, die durch den Bau der Ortsumfahrung entstanden sind.
Die ggf. darüber hinausgehenden Ausführungskosten werden von der Teilnehmergemeinschaft getragen. Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzflächen mit einem allgemeinen Zuschuss in Höhe von 55 bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU).
Ziele des Verfahrens
Die Enteignungsbehörde ( Regierungspräsidium Darmstadt ) hat nach Einleitung der Planfeststellung für den Neubau der Ortsumgehung Nidderau–Heldenbergen im Zuge der Bundesstraßen B 45 / B 521 im Oktober 2002 eine Unternehmensflurbereinigung nach §87 FlurbG beim Hessischen Landes-vermessungsamt -Obere Flurbereinigungsbehörde- beantragt.
Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um
- den entstehenden Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen und
- Nachteile für die allgemeine Landeskultur, die durch das Unternehmen entstehen, zu beseitigen bzw. zu mindern.
Es handelt sich hier insbesondere um die Beseitigung der Durchschneidungsschäden, Schaffung von wirtschaftlichen Grundstücksformen, Anlage und Ausbau eines funktionsgerechten landwirtschaftlichen Wege- und Grabennetzes und die Durchführung landschaftspflegerischer Maßnahmen - weitere agrarstrukturelle Verbesserungsmaßnahmen im Verfahren zu erreichen,
- Maßnahmen der Landentwicklung umzusetzen, insbesondere den Schutz, die Entwicklung und Wiederherstellung wertvoller Feuchtbiotope der Nidderaue, Artenschutz und Förderung der biologischen Vielfalt, Wasserrückhaltung als Beitrag zum vorbeugenden Hochwasserschutz und Renaturierung der Nidder zur Umsetzung der Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie unter Berücksichtigung der Belange der Landwirtschaft.