Verfahrensgebiet
Die Stadt Ortenberg liegt im östlichen Wetteraukreis am Südwestrand vom Vogelsberg im Niddertal. Das Verfahren beinhaltet zum größten Teil die Gemarkung Wippenbach aber auch Teile der Gemarkungen Ortenberg und Selters sowie Grenzwege der Ranstädter Gemarkung Bobenhausen I. Das Verfahren hat eine Gesamtgröße von etwa 238 Hektar.
Verfahrensdaten
Verfahrensart |
Flurbereinigung nach § 1 FlurbG |
Verfahrensgröße |
ca. 238 ha |
Anzahl der Beteiligten |
ca. 130 |
Anzahl der Flurstücke |
ca. 423 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt |
Stadt Ortenberg, Gemeinde Ranstadt |
Beteiligte Gemarkungen |
Ortenberg, Wippenbach, Selters, Bobenhausen I |
Finanzierung
Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z.B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die Ausführungskosten werden von der Teilnehmergemeinschaft getragen. Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzflächen mit einem allgemeinen Zuschuss in Höhe von 55 bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bunde und des Landes Hessen sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU).
Ziele des Verfahrens
Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft zu verbessern und die landwirtschaftlichen Familienbetriebe bei der Erhaltung der Kulturlandschaft zu unterstützen. Dazu sollen Maßnahmen der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung durchgeführt werden.
Maßnahmen, die der Bewirtschaftungserleichterung und der Einsparung von Kosten, Arbeitszeit und Energie dienen, sind vor allem:
- Beseitigung der starken Besitzzersplitterung
- Schaffung größerer Wirtschaftseinheiten durch Zusammenlegung von Eigentums- und Pachtgrundstücken
- Anlage eines weitmaschigeren, sich harmonisch in das Landschaftsbild einordnenden Wirtschaftswegenetzes
- Verbesserung der Erschließung der einzelnen Feldlagen durch Ergänzungen im Wegeausbau
- Verbesserung der wasserwirtschaftlichen Verhältnisse durch die Anlage von Wegeseitengräben
Maßnahmen, die der Erhaltung der Kulturlandschaft sowie der Sicherung und Verbesserung des Naturhaushaltes dienen, sollen vor allem erzielt werden durch:
- Minderung der Erosionsgefahr durch die Anlage von Pflanzstreifen und Wegeseitengräben entlang hangparalleler Wirtschaftswege
- Unterstützung der extensiven Landbewirtschaftung durch Hilfen bei der Weideführung
- Erhaltung, Sicherung und ergänzende Vernetzung bestehender Landschaftselemente
- Ausweisung neuer linienhafter Landschaftselemente
- Förderung des Streuobstbaues durch Bereitstellung von Pflanzmaterial
- Verbesserung der Bodenstruktur durch Bodenlockerung und Kalkung
- Erarbeitung von Nutzungskonzeptionen für die Grenzertragsstandorte im Grünlandbereich
Die Einbeziehung der Waldflächen erfolgt zur Regelung der Feld-/Waldgrenze und zur Sicherung und Verbesserung der Waldränder unter Beachtung des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie aus vermessungstechnischen Gründen.