Geschäftsstelle des Gutachterausschusses der Stadt Kassel

Die Geschäftsstelle erfasst bei Bedarf eine zusätzliche Datenerhebung mittels Fragebögen.

Nach § 195 BauGB haben die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse alle notariell beurkundeten Kaufverträge auszuwerten, um Transparenz auf dem Immobilienmarkt herzustellen. Um weitere Informationen zu der veräußerten Immobilien und damit mehr Transparenz zu schaffen, bedient sich die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses der Stadt Kassel eines Fragebogens.

Den Fragebogen zum entsprechenden Teilmarkt (Ein-/Zweifamilienhaus, Wohn- und Geschäftshäuser, Bürogebäude und gewerblich genutzte Objekte,   unbebaute Grundstücke, Wohnungs- und Teileigentum) finden Sie untenstehend auf dieser Seite.

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